Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) dürfen nur speziell geschulte und geprüfte Personen als Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen bestellt werden. Die Schulungen werden von Veranstaltern durchgeführt, die von der jeweils örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassen sind.
Schulung der Gefahrgutbeauftragten
Die GbV schreibt vor, dass die Schulung für Gefahrgutbeauftragte von der IHK anerkannt sein muss. Eine Veranstalterliste und eine aktuelle Terminliste kann bei der IHK angefordert werden.
Die Schulungen werden unterteilt nach den Verkehrsträgern:
- Straße
- Schiene
- Binnenschiff
- Seeschiff.
Die Schulungsinhalte ergeben sich aus 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN (analog auch für den Seeverkehr) sowie § 8 GbV.
Die Schulung für den ersten Verkehrsträger umfasst 22 Stunden und 30 Minuten (30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Für jeden weiteren Verkehrsträger umfasst die Schulung 7 Stunden und 30 Minuten (10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
Zur Zeit sind von der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
- DEKRA Akademie GmbH, Daimlerstr. 1, 49716 Meppen, Tel. 05931 843-29, Herr Preuß
- DEKRA Akademie GmbH, Klöcknerstr. 17, 49090 Osnabrück, Tel. 0541 13916-22, Frau Elstrodt
- Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG, Elbestraße 1 – 40, 49090 Osnabrück, Tel. 0541 605-1629, Frau Ruhe
Termine und Kosten für die Schulungen können Sie direkt bei den Veranstaltern erfragen.
Für die Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Prüfung kann unabhängig von der Schulungsstätte und dem Wohnort bei jeder IHK abgelegt werden.
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (vier Verkehrsträger) bei Grundprüfungen, und 50 und 125 Minuten bei Verlängerungsprüfungen. Die Prüfungsdauer bei Ergänzungsprüfungen beträgt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriften für die jeweiligen Verkehrsträger sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Die Prüfung kann grundsätzlich nur in deutscher Sprache abgelegt werden.
Zulassung zur Prüfung
Grundprüfung:
- Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung absolviert hat und darüber eine Lehrgangsbestätigung vorlegen kann.
Ergänzungsprüfung:
- Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen IHK-Schulungsnachweis besitzt und für den/die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Lehrgangsbestätigung vorlegen kann.
Verlängerungsprüfung:
- Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen IHK-Schulungsnachweis nach der Anlage 3 der GbV für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. (Die Vorlage einer Lehrgangsbestätigung des Veranstalters ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang vorgeschrieben ist.)
- Die Prüfungen müssen vor Ablauf des Schulungsnachweises abgelegt werden.
Wiederholung der Prüfung:
- Bei Grundprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulung zulässig.
- Bei Fortbildungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.
Prüfungstermine
Für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten sind aktuell die nachstehenden Termine geplant. Je nach Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, einzelne Termine abzusagen bzw. umzulegen. Zu den unten genannten Prüfungsterminen erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.
Achtung: Prüfungsbeginn ist grundsätzlich 9 Uhr.
Prüfungsort ist grundsätzlich das IHK-Gebäude in Osnabrück.
Prüfungstermine 2025
27. Januar 2025
24. Februar 2025
31. März 2025
28. April 2025
26. Mai 2025
30. Juni 2025
28. Juli 2025
25. August 2025
29. September 2025
27. Oktober 2025
24. November 2025
15. Dezember 2025
27. Januar 2025
24. Februar 2025
31. März 2025
28. April 2025
26. Mai 2025
30. Juni 2025
28. Juli 2025
25. August 2025
29. September 2025
27. Oktober 2025
24. November 2025
15. Dezember 2025
Ausstellen von Schulungsnachweisen
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Grund- oder Fortbildungsprüfung wird von der IHK der nach der GbV vorgeschriebene Schulungsnachweis ausgestellt. Die Gebühr für das Ausstellen des Schulungsnachweises ist bereits in der Prüfungsgebühr enthalten.