Prüfungsanmeldung/Anmeldefristen



Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung bei Zwischen- und Abschlussprüfungen die durch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim angeboten werden. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Antragsfristen. Hier gelangen Sie zur Online-Prüfungsanmeldung.

Anmeldefristen

Prüfungszeitraum
Anmeldeschluss
Prüfungsart
Frühjahr
01.12.
  • Zwischenprüfung
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)
Sommer
01.02.
  • Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)
Herbst
01.07.
  • Zwischenprüfung
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)
Winter
01.09.
  • Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Ziel der Zwischenprüfung ist es gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung liegt in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr. Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft, die sich auf die Grundausbildung beziehen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen in der Ausbildung noch zulassen.
Achtung: Der Auszubildende wird ohne vorherige Anmeldung von der IHK zur Zwischenprüfung eingeladen. Es erfolgt ausschließlich eine Information an den Ausbildungsbetrieb, welche Auszubildende zur Prüfung vorgesehen sind. Die Daten können im Ausbildungsportal gegebenenfalls geändert werden.

Abschlussprüfung

In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr trägt der Ausbildungsbetrieb.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen | Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen sowie Ausbildungsnachweise geführt haben.
Hinweis zur Verkürzung | Vorzeitige Zulassung
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Ausbildungsportal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen Betriebe den/die entsprechende/-n Auszubildende/-n sowie den gewünschten Antrag aus. Danach erhält der/die Auszubildende eine Benachrichtigung und kann die durch den Ausbildungsbetrieb gemachten Angaben im Azubi-Portal bestätigen. Der Antrag kann komplett digital erfasst werden und inklusive der benötigten Dokumente an die IHK gesendet werden.

Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer per Post oder per E-Mail. Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe circa sechs Wochen vor dem 1. Februar (Sommerprüfung) beziehungsweise 1. September (Winterprüfung). 

Mit der Onlineanmeldung zur Prüfung entfällt der Versand der Anmeldeunterlagen durch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Mit der Prüfung im Sommer 2019 wird die Prüfungsanmeldung bereits für ausgewählte Berufe digitalisiert. Ab der Prüfung im Winter 2019 erfolgt die Prüfungsanmeldung für alle Berufe dann ausschließlich digital über das Ausbildungsportal.
Hinweis: Die Prüfungsanmeldung kann ausschließlich über den Account vom Ausbildungsbetrieb vorgenommen werden. Die Benachrichtigung wird an die im Ausbildungsportal durch den Betrieb hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Soll die Anmeldung an den Ausbilder delegiert werden, kann eine Vertretungsberechtigung unter dem Menüpunkt „Profil - Vertretung“ hinterlegt werden.

Informationen zur Onlineanmeldung:

  • Ausbildungsbetriebe:
    Im Ausbildungsportal können Ausbildungsbetriebe über den Menüpunkt „Prüfungstermine“ und Auswahl der Prüfung (zum Beispiel Sommer 2019) die Anmeldung zur Prüfung vornehmen. Im Anschluss wird die Anmeldung zur Überprüfung an den Auszubildenden weitergeleitet.
  • Prüfungsteilnehmer:
    Im Ausbildungsportal können Auszubildende und Umschüler über den Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ die vom Ausbildungsbetrieb gemachten Eintragungen zur Prüfungsanmeldung überprüfen und bestätigen. Erst nach der Bestätigung des Prüfungsteilnehmers liegt die Anmeldung der IHK vor.
Im Ausbildungsportal können Betriebe und Prüfungsteilnehmer jederzeit den Bearbeitungsstand der Anmeldung einsehen. Beide Seiten erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung der IHK vorliegt. Weitere Informationen in der FAQ-Übersicht.