Spielhallen: Schulungen nach dem NSpielhG

Die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern sind nun zuständig für die Schulung des Personals („Präventionsschulungen“), die bislang von privaten Anbietern durchgeführt werden konnten (§ 8 ff. NSpielhG). Sie umfasst folgende Themengebiete: Spielverordnung, Glücksspielstaatsvertrag, Spielersperrsystem, Niedersächsisches Spielhallenrecht, Jugendschutzrecht, Suchtprävention sowie Handlungskompetenzen, insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielenden.
Schulungen für Mitarbeiter*innen:
Voraussichtliche Termine bis Jahresende 2024:
  • 08. November (Osnabrück), 21. November (Osnabrück)
  • 09. Dezember (Osnabrück), 19. Dezember (Osnabrück)
Voraussichtliche Termine bis Jahresende 2025:
  • 28. Januar (Schüttorf)
  • 26. Februar (Osnabrück)
  • 17. März (Osnabrück)
  • 15. April (Osnabrück)
  • 21. Mai (Osnabrück)
  • 18. Juni (Osnabrück)
  • 03. Juli (Osnabrück)
  • 20. August (Osnabrück)
  • 10. September (Osnabrück)
  • 22. Oktober (Osnabrück)
  • 11. November (Schüttorf)
  • 09. Dezember (Osnabrück)
Nachfolgeschulungen:
Eine Auffrischung ist für die Handlungskompetenzen in der Früherkennung spätestens nach zweieinhalb Jahren, die Schulung der übrigen Sachgebiete spätestens nach fünf Jahren zu wiederholen. Der früheste Termin für die Nachfolgeschulung ist maximal sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Wiederholungsfrist. Dies teilte das niedersächsische Wirtschaftsministerium mit.
Die jeweilige Frist zur Wiederholung der Schulung beginnt mit Ablauf der vorherigen Frist. Das bedeutet, dass die Frist zur erneuten Schulung nicht mit der Teilnahme an der Wiederholungsschulung beginnt. Demnach kann eine nachfolgende Personalschulung bis maximal sechs Monate vor Ablauf des Zeitraums von 2,5 Jahren stattfinden, ohne dass sich dadurch das Ende der Frist verschiebt.
Beispiel:
  • Erstmalige Personalschulung: 1. Juli 2023
  • Nachfolgende Schulung der Handlungskompetenzen frühestens
    sechs Monate vor Ablauf der Wiederholungsfrist ab 1. Juli 2025 und spätestens bis zum Ablauf des 2,5-jährigen Zeitraums 31. Dezember 2025
  • Beginn neuer Zeitraum, sofern der Schulungstermin in dem vorgenannten Zeitfenster erfolgte: 1. Januar 2026
Voraussichtliche Termine für die Nachfolgeschulungen bis Jahresende 2025:
  • 22. Januar (Osnabrück)
  • 07. Februar (Osnabrück)
  • 10. März (Schüttorf)
  • 26. März (Osnabrück)
  • 09. April (Osnabrück)
  • 15. Mai (Schüttorf)
  • 28. Mai (Osnabrück)
  • 12. Juni (Osnabrück)
  • 30. Juni (Osnabrück)
  • 02. September (Osnabrück)
  • 24. September (Schüttorf)
  • 19. November (Osnabrück)
Zu Ihrer Information:
Die Nachfolgeschulungen beinhalten 4 Unterrichtsstunden, zwei Unterrichtungen an einem Tag. Jeweils im Zeitraum von 09:30 bis 13:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr. Die Einteilungen in die entsprechenden Uhrzeiten werden von uns übernommen.
Anmeldungen für die Schulungen der Mitarbeiter*innen erfolgen ausschließlich über das Online-Portal. Hilfestellung dazu geben Ihnen – falls notwendig – die Merkblätter Registrierung und Onlineanmeldung.