Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Printmedien - Bachelor Professional in Print

Prüfungstermine und Anmeldung

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldefristen
Prüfungstermine 2025

2026


2027

Grundlegende Qualifikationen
  • Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
29. April 5. Nov. 29. April 5. Nov. 28. April 21. Okt.
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
30. April 6. Nov. 30. April 6. Nov. 29. April 22. Okt.
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • 1. Situationsaufgabe
    Medienproduktion
15. Mai 11. Nov. 18. Mai 12. Nov. 18. Mai 11. Nov.
  • 2. Situationsaufgabe
    Führung und Organisation
16. Mai 12. Nov. 19. Mai 13. Nov. 19. Mai 12. Nov.
Anmeldeschluss 1. Feb. 2025 1. Aug.
2025
1. Feb. 2026 1. Aug. 2026 1. Feb. 2027 1. Aug. 2027
Anmeldung Online-Portal

* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens zehn Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.

Zulassung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien aufweisen.
Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” abgelegt werden.

Den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” erfolgt sein.

Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils vorzulegen.

Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahren erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Achtung: Der gemäß § 53c geforderte Lernumfang von 1.200 Stunden ist im Rahmen einer Selbsterklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB) zu bestätigen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber dabei von verschiedenen Lernmöglichkeiten aus (Selbststudium, klassische Weiterbildung, Lernen im Arbeitsprozess). Weitere Informationen dazu finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 371 KB).

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Folgender Bildungsträger bietet einen Vorbereitungslehrgang an:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38, Osnabrück
Ansprechpartnerin: Gisela Schulte-Lulis
E-Mail: schulte-lulis@osnabrueck.ihk.de
Telefon: 0541 353-477
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).