Gepr. Fachwirt(in) im Gesundheits- und Sozialwesen

Prüfungstermine und Anmeldung

Bundeseinheitliche Prüfungstermine * und Anmeldeschluss
Prüfungstermine
2024
2025
Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 1
25.
März
21.
Okt.
25.
März
20.
Okt.
Situationsbeschreibung; Aufgabenstellung 2
26.
März
22.
Okt.
26.
März
21.
Okt.
Anmeldeschluss
15.
Dez.
2023
15.
Juli
2024
15.
Dez.
2024
15.
Juli
2025
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine.
Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mind. 10 Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.
Anmeldungen nehmen Sie bitte online über unser Anmeldeportal vor. Den Link finden Sie rechts auf dieser Seite unter “Weitere Informationen”.

Zulassung

Zugelassen wird, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgelegtes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu des Aufgaben eines/einer Gepr. Fachwirt(in) im Gesundheits- und Sozialwesen haben (die Berufspraxis muss im operativen kaufmännisch-verwaltenden Bereich im Gesundheits- und Sozialwesen erworben worden sein). Es wird von einer Vollzeittätigkeit ausgegangen, eine Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend prozentual angerechnet.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch
Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und
Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

Bildungsträger

Folgende Bildungsträger bieten Vorbereitungslehrgänge an:
COMCAVE.COLLEGE® GmbH
Hannoversche Straße 6-8, 49084 Osnabrück
Telefon: 0541 9403920
IBB Institut für Berufliche Bildung AG
Mindener Str. 205, 49084 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Natalie Mendes
Telefon: 0541 7103936
Sommerhoff AG Managementinstitut
Alfredstr. 57-65
45130 Essen
Ansprechpartnerin: Jennifer Wallenhorst
Telefon: 0201 2698555
Volkshochschule Lingen
Elsterstraße 1, 49808 Lingen
Ansprechpartner: Daniel Hafermalz
Telefon: 0591 91202-410
Volkshochschule der Stadt Osnabrück
Bergstraße 8, 49076 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Marion Beier
Telefon: 0541 323-4240
Volkshochschule Osnabrücker Land
Johann-Domann-Str. 10a, 49080 Osnabrück
Ansprechpartner: Regula Püschel
Telefon: 0541 5005612
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Die Lehrgangsträger sind in alphabetischer Reihenfolge genannt. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen.
Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.