Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter(in) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Prüfungstermine
Prüfungstermine | 2024 | 2025 | |
Aufgabestellung 1 - Schwerpunkt "Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen" |
18. Sept. | 25. März |
3. Sept. |
Aufgabenstellung 2 - Schwerpunkt "Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten" |
24. Sept. |
27. März |
9. Sept. |
Aufgabenstellung 3 - Schwerpunkt "Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen" |
27. Sept. |
1. April |
12. Sept. |
Anmeldeschluss | 1. Juli 2024 |
15. Dez. 2024 |
1. Juli 2025 |
* Die genannten Termine sind bundeseinheitliche Prüfungstermine. Eine Prüfung vor der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim findet statt, sofern sich mindestens 10 Teilnehmer(innen) zur Prüfung anmelden.
Zulassung und Anmeldung
Einen Zulassungsantrag sowie die Anmeldung zur Prüfung nehmen Sie bitte online über das IHK-Fortbildungsportal vor.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Bei der nachzuweisenden Berufspraxis ist von einer Vollzeittätigkeit auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Bei der nachzuweisenden Berufspraxis ist von einer Vollzeittätigkeit auszugehen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend prozentual angerechnet.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Achtung: Der gemäß § 53c geforderte Lernumfang von 1.200 Stunden ist im Rahmen einer Selbsterklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 67 KB) zu bestätigen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber dabei von verschiedenen Lernmöglichkeiten aus (Selbststudium, klassische Weiterbildung, Lernen im Arbeitsprozess). Weitere Informationen dazu finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 371 KB).
Informationen zur schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Sie teilt sich in drei separate Aufgabenstellungen, die jeweils einen anderen fachlichen Schwerpunkt haben: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die verbleibenden vier Handlungsbereiche Finanzen, KLR, internes Kontrollsystem sowie Kommunikation und Führung werden den drei Aufgabenstellungen thematisch passend zugeordnet und mitgeprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten (4 Stunden).
Die Ergebnisse der drei Aufgabenstellungen werden zur Bewertung der schriftlichen Prüfung gleichgewichtig zusammengefasst. Die drei Aufgabenstellungen müssen jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden werden.
Informationen zur mündlichen Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen.
Wenn die geforderten Unterlagen (Thema, Kurzbeschreibung und Gliederung) nicht zum vorgesehenen Termin eingereicht werden, ist diese Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Das führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich unter Anderem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden.
Kosten
Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
Bildungsträger
Akademie Überlingen
Goethering, 49074 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Dieter Rülander
Telefon: 0541 331120
Goethering, 49074 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Dieter Rülander
Telefon: 0541 331120
Institut für Berufliche Bildung AG
Mindener Str1. 205, 49084 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Natalie Mendes
Telefon: 0541 7103936
Mindener Str1. 205, 49084 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Natalie Mendes
Telefon: 0541 7103936
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38, Osnabrück
Ansprechpartnerin: Janine Gillner
Telefon: 0541 353-476
Neuer Graben 38, Osnabrück
Ansprechpartnerin: Janine Gillner
Telefon: 0541 353-476
IFM-Institut für Managementlehre gGmbH
Munscheidtstr. 14, 45886 Gelsenkirchen
Ansprechpartner: Max von der Linden
Telefon: 0209 1774350
Munscheidtstr. 14, 45886 Gelsenkirchen
Ansprechpartner: Max von der Linden
Telefon: 0209 1774350
Sommerhoff gGmbH - Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling
Alfredstr. 57-65, 45130 Essen
Ansprechpartner: Christina Bergmann
Telefon: 0201 22098-0
Alfredstr. 57-65, 45130 Essen
Ansprechpartner: Christina Bergmann
Telefon: 0201 22098-0
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG
Lichtstr. 45 - 49, 50825 Köln
Ansprechpartner: Jörg Philippen
Telefon: 0221 936442-0
Lichtstr. 45 - 49, 50825 Köln
Ansprechpartner: Jörg Philippen
Telefon: 0221 936442-0
Volkshochschule Lingen
Elsterstraße 1, 49808 Lingen
Ansprechpartner: Daniel Hafermalz
Telefon: 0591 91202-410
Elsterstraße 1, 49808 Lingen
Ansprechpartner: Daniel Hafermalz
Telefon: 0591 91202-410
Volkshochschule Meppen
Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 49716 Meppen
Ansprechpartner: Michael Herbers
Telefon: 05931 9373-25
Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 49716 Meppen
Ansprechpartner: Michael Herbers
Telefon: 05931 9373-25
Volkshochschule Grafschaft Bentheim in Nordhorn
Bernhard-Niehues-Str. 49, 48529 Nordhorn
Ansprechpartner: Christine Krumtünger
Telefon: 05921 8365-27
Bernhard-Niehues-Str. 49, 48529 Nordhorn
Ansprechpartner: Christine Krumtünger
Telefon: 05921 8365-27
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Die Lehrgangsträger sind in alphabetischer Reihenfolge genannt. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen.
Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.
Fragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie als Bildungsträger, der auf IHK-Fortbildungsprüfungen im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vorbereitet, hier nicht aufgeführt sein, so schicken Sie uns bitte eine Info.