Kaufmann / Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (ab 01.08.2020)

Aus dem Kaufmann/der Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird der Kaufmann/die Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement. Mit der neuen Berufsbezeichnung soll die Attraktivität des Berufsbildes nochmals gesteigert und der stärkeren Prozessorientierung und der zunehmenden Bedeutung des Projektmanagements bei der beruflichen Tätigkeit Rechnung getragen werden.

Tätigkeiten

Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement sind in allen Branchen der Wirtschaft bei Unternehmen des Handels oder der Industrie tätig. Einsatzgebiete sind die Beschaffung von Waren im In- und Ausland, ihre Lagerung, Marketing und Vertrieb sowie waren- und kundenbezogene Dienstleistungen. Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Außenhandel wickeln insbesondere Außenhandelsgeschäfte ab und bedienen Auslandsmärkte.
Hinweise der IHK zur Neuordnung:
Zum 1. August 2020 tritt die Neuordnung des Ausbildungsberufes zum Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement in Kraft und gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt beginnen.
Die neue Ausbildungsverordnung (s. Download unten) enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge, die ab dem 1. August 2020 beginnen, automatisch unter die neue Verordnung fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2020 starten, unter die alte Verordnung.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
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Neue Berufsbildpositionen

Die Berufsausbildung gliedert sich in fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Das künftige Berufsprofil stellt die übergeordneten Kompetenzen des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel stärker heraus. Die Funktion dieses „Schnittstellenmanagements“ schlägt sich auch in der neuen Berufsbezeichnung nieder.
Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)
Aus dem Kontext der Digitalisierung ergeben sich neue Erfordernisse für die Erstausbildung: So wurde der Einsatz von E-Business-Systemen in der Ressourcenplanung, von elektronischen Plattformen in der Beschaffung sowie von Onlinevertriebskanälen im Verkauf in das Berufsbild aufgenommen.
Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern
Der zunehmenden Bedeutung von Projektmanagement im Arbeitsalltag im Groß- und Außenhandel wird unter anderem durch die neue Berufsbildposition „Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert steuern“ Rechnung getragen; darin auch die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Planung, Steuerung und Dokumentation betrieblicher Projekte.
Wesentliche inhaltliche Änderungen
  • Waren- und kundenbezogene Dienstleistungen
  • Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business), Datenschutz, IT-Sicherheit
  • Arbeit in Projekten (Projektmanagement)
  • Vielfalt der Vertriebskanäle, insbesondere Onlinevertriebskanal (E-Commerce)
  • Nachhaltigkeit in Lieferketten
  • Betriebliche Compliance
  • Retourenmanagement (Fachrichtung Großhandel)
  • Internationale Berufskompetenzen (Fachrichtung Außenhandel)
Schulischer Rahmenlehrplan
Ebenfalls neu überarbeitet wurde der schulische Rahmenlehrplan. Er setzt sich aus insgesamt dreizehn Lernfeldern zusammen. Davon sind jeweils drei explizit für die Fachrichtung Großhandel und drei für die Fachrichtung Außenhandel vorgesehen.

Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die gestreckte Abschlussprüfung – die bisherige Zwischenprüfung entfällt damit. Die Abschlussprüfung Teil 1 steht nach der Hälfte der Ausbildungszeit an. Im hier relevanten Prüfungsbereich werden die Lernziele gemäß Ausbildungsrahmenplan und schulischem Rahmenlehrplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate abgeprüft.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Die insgesamt drei schriftlichen Prüfungsleistungen in Teil 2 gehen mit insgesamt 55 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Als letzter Prüfungsteil steht abschließend ein maximal 30-minütiges Fachgespräch an, dass zu 20 Prozent das Gesamtergebnis bestimmt.

Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 25 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein. Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Als letzter Prüfungsteil steht ein maximal 30-minütiges Fachgespräch an, das zu 20 Prozent das Gesamtergebnis bestimmt.
Die Ausbildungsverordnung definiert für die mündliche Prüfung folgende drei mögliche Themengebiete:
  • Verkauf und Distribution
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik
Im fallbezogenen Fachgespräch haben die Auszubildenden die Wahl zwischen der klassischen Variante oder der Reportvariante:
  1. „klassische Variante“: Der Prüfungsausschuss stellt dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Auswahl. Der Prüfling wählt eine Aufgabe aus und erhält eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten.
  2. „Reportvariante“: Der Prüfling fertigt über zwei eigenständig im Ausbildungsbetrieb bearbeitete praxisbezogene Fachaufgaben aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten je einen Report an. Der Report an sich wird nicht bewertet. Der Prüfungsausschuss wählt einen Report für das Fachgespräch aus. Dieser dient als Grundlage für das Prüfungsgespräch.


Ordnungsmittel wie Verordnung, Rahmenplan, sachliche u. zeitliche Gliederung finden Sie hier.
(Anmeldedaten dazu erhalten Sie hier)
Unter www.bga.de/grosshandeln finden Sie weitere Informationen über den Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement.