Förderung der Ausbildung
Öffentliche Förderung in der Ausbildung
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Sie richten sich an Jugendliche in einer betrieblichen Ausbildung, die bei der Fachtheorie ihres Ausbildungsberufs und/oder den Grundlagenfächern Deutsch und Mathematik Unterstützung brauchen.Zusätzlich gibt es bei ausbildungsbegleitenden Hilfen die Möglichkeit einer sozialpädagogischen Betreuung, um Jugendliche bei der Bewältigung z. B. von Alltagsproblemen und Prüfungsangst zu unterstützen.Der zusätzliche Förderunterricht findet in kleinen Gruppen oder in Einzelunterricht statt. Meistens werden ausbildungsbegleitende Hilfen außerhalb der üblichen betrieblichen Arbeitszeit durchgeführt.Mit der Unterstützung kann sehr oft der Ausbildungserfolg gesichert und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden. Die Bereitschaft der Betriebe, leistungsschwächere Jugendliche einzustellen und auszubilden, wird dadurch gesteigert.
- Kapital für Arbeit
Das Programm Kapital für Arbeit hilft Unternehmen, ihr Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot zu steigern. Unternehmen können auch für jeden zusätzlich eingestellten Auszubildenden eine Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.„Kapital für Arbeit“ richtet sich an gewerbliche Betriebe und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro. Sie können ein Finanzierungspaket nutzen, das aus einem eigenkapitalähnlich wirkenden Nachrangdarlehen und einem klassischen Fremdkapitaldarlehen besteht. Die Laufzeit beider Teile beträgt bis zu 10 Jahre. Das Fremdkapitaldarlehen wird nach zwei Freijahren in Raten getilgt. Nur dieses ist banküblich abzusichern. Das Nachrangdarlehen ist nach acht Freijahren – ebenfalls in Raten – zu tilgen. Die Zinssätze für beide Teile sind bonitätsabhängig gestaffelt. Sie belaufen sich beim Fremdkapitaldarlehen auf 4,79% effektiv, beim eigenkapitalähnlichen Darlehen auf 5,48% bis 8,59% je nach Bonität.Nach der Berufsausbildung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung oder eines Hochschulstudiums zur Verfügung: Bildungsprämie, "Meister-BaföG", Begabtenförderung Berufliche Bildung und das Aufstiegsstipendium.