Ausbildungszeit anpassen
Unter bestimmten Bedingungen kann die Ausbildungszeit angepasst werden.
Ausbildungszeit verlängern, verkürzen und Teilzeitausbildung
- Ausbildungszeit verkürzen
Nach § 8 Berufsbildungsgesetz hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit auf gemeinsamen schriftlichen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.Nach der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung soll die Kürzung der Ausbildungszeit möglichst bei Vertragsschluss, spätestens jedoch mindestens ein Jahr vor Ausbildungsende beantragt werden. Bei Minderjährigen ist die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann, z.B. durch Vorlage von (Berufs-) Schulzeugnissen, Leistungsbeurteilungen oder Berufsausbildungsverträgen.Bei Vertragsschluss kann die Ausbildungszeit abgekürzt werden, wenn der/die Auszubildende die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss hat (bis zu 6 Monate Verkürzung) oder wenn er/sie die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (bis zu 12 Monate Verkürzung). In Einzelfällen kann die Ausbildungszeit wegen eines Lebensalters von mehr als 21 Jahren verkürzt werden (bis zu 12 Monate). Eine nachgewiesene berufliche Grundbildung, eine einschlägige Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung kann ebenfalls angemessen berücksichtigt werden. Wird eine Ausbildung in demselben Ausbildungsberuf fortgesetzt, kann die bisher zurückgelegte Ausbildungszeit berücksichtigt werden. Bei einem Berufswechsel nach dem ersten Ausbildungsjahr kann dieses voll berücksichtigt werden, wenn die Grundausbildung im Wesentlichen identisch ist.Die Ausbildungsvertragsdauer soll i.d.R. folgende Mindestzeiten nicht unterschreiten: bei einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren nicht weniger als 24 Monate, bei einer Regelausbildungszeit von 3 Jahren nicht weniger als 18 Monate, bei einer Regelausbildungszeit von 2 Jahren nicht weniger als 12 Monate.
- Ausbildungszeit verlängern
Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen die Ausbildungszeit auf schriftlichen Antrag Auszubildender verlängern, wenn der Auszubildende glaubhaft macht, dass dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor dieser Entscheidung sind die Ausbildenden zu hören, die Berufsschule kann gehört werden. Bei Minderjährigen ist die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Gründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit sind:
- Gefährdung des Ausbildungsziels (z.B. schwere Mängel in der Ausbildung, Nichterreichen der schulischen Leistungsziele)
- längere Ausfallzeiten (z.B. wegen Krankheit)
- Teilzeitausbildung (z.B. Betreuung des eigenen Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger, verkürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit)
- körperliche, geistige, seelische Behinderung des Auszubildenden, wegen der das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann
- Teilzeitausbildung
Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, musste dafür bislang einen besonderen Grund nachweisen. Das ist ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr erforderlich.Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht. Und: Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf 50 Prozent einer Vollzeitausbildung nicht übersteigen.Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das bedeutet: Bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen.Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.Was ändert sich mit der Gesetzesnovelle für die Teilzeitausbildung? Im Film sowie im Flyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 667 KB) erfahren Sie die Details.