Informationen für Geflüchtete

Die IHK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen wollen. Im Folgenden haben wir Erstinformationen zur rechtlichen Situation von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland zusammengefasst.
Noch sind viele Fragen unklar. Bundes- und Landesregierung schaffen derzeit Regelungen, damit Menschen aus der Ukraine sowohl einen Anspruch auf Sozialleistungen, Unterbringung und Arbeitserlaubnis erhalten, als auch eine Aufenthaltsperspektive.
Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.
Darüber hinaus trat am 8. März die Verordnung des Bundesministeriums des Innern in Kraft, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und anderer Drittstaatsangehöriger im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung unbürokratisch ermöglicht. Diese ermöglicht auch eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG.
Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich.
Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, derzeit von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Asylbewerber erhalten die gleichen finanziellen Leistungen wie Vertriebene, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.
Der in der Ukraine erworbene berufliche Abschluss kann geprüft und mit einem deutschen Berufsabschluss gleichgestellt werden, wenn Menschen aus der Ukraine eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufnehmen wollen. Bei Anerkennungsverfahren werden die Zeugnisse geprüft und mit einer deutschen Qualifikation verglichen.

Weitere Informationen zum Thema:

Hotlines der Bundesagentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit will Betroffene bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle unterstützen. In der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim können Unternehmen sowie Menschen, die aus dem ukrainischen Krisengebiet geflohen sind, sich an folgende Kontakte wenden:
  • Region Osnabrück: In der Region Osnabrück ist das Kompetenzteam der Agentur für Arbeit unter der Rufnummer 0541/980-660 zu erreichen (zunächst montags und mittwochs zwischen 8 und 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr). Alternativ sind auch E-Mails an das Team über die Adresse Osnabrueck.Migration@arbeitsagentur.de möglich. Arbeitgeber, die sich über die Beschäftigung Geflüchteter informieren wollen, können auf die regionale Hotline des Arbeitgeber-Service der Agentur zurückgreifen, die die Rufnummer 0541/980-855 besitzt, oder eine E-Mail an Osnabrueck.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de schreiben.
  • Agentur für Arbeit Nordhorn: Johannes Osseforth, Tel.: 05921 870 118, E-Mail: Johannes.Osseforth@arbeitsagentur.de
  • Agentur für Arbeit Lingen: Christian Alken, Tel.: 0591 91212 128, E-Mail: Christian.Alken@arbeitsagentur.de
  • Agentur für Arbeit Papenburg und Sögel: Hubert Veenker, Tel.: 04961 915 123, E-Mail: Hubert.Veenker@arbeitagentur.de
  • Agentur für Arbeit Meppen: Hubert Wienert, Tel.: 05931 9390 200, E-Mail: Hubert.Wienert@arbeitsagentur.de