Medien-Information

Fortschreibung Lärmaktionsplan der Stadt Oldenburg

IHK lehnt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ab

27/2024 vom 3. Mai 2024
Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahren schreibt die Stadt Oldenburg derzeit ihren Lärmaktionsplan fort. Die im Entwurf geplante Einführung von Tempo 30 auf Nadorster Straße, Hauptstraße, Hundsmühler Straße, Cloppenburger Straße, Bremer Straße, Ofener Straße, Alexanderstraße, Donnerschweer Straße und Damm lehnt die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) in ihrer Stellungnahme ab.
Sie betont, dass es sich um Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen handelt. Sie hätten innerorts eine wichtige Bündelungsfunktion und würden dazu beitragen, dass eine Verlagerung des Verkehrs in ruhige Wohngebiete vermieden wird. Darüber hinaus seien sie wichtige Ein- und Ausfallrouten für den überregionalen Besucher- und Pendlerverkehr. Insbesondere für die Wirtschaft ist aus Sicht der IHK ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz unumgänglich, um Ver- und Entsorgung für das Oberzentrum Oldenburg zu sichern.
Die IHK befürchtet zudem, dass Tempo 30 auf diesen Hauptverkehrsstraßen das zügige Vorankommen von Linienbussen beeinträchtigen wird mit der Folge, dass das bestehende ÖPNV-Angebot in Oldenburg nicht mehr auf dem gleichen Niveau wie bisher gehalten werden kann.
„Tempobegrenzungen auf wichtigen Verkehrsachsen werden die Erreichbarkeit der Oldenburger Innenstadt und ihrer Quartiere verschlechtern", sagen die IHK-Geschäftsführer für Mobilität und Handel Felix Jahn und Carola Havekost. „Zudem würden jahrelange Bemühungen, den ÖPNV in Oldenburg zu stärken, konterkariert. Gerade jetzt vor der Galeria-Schließung muss alles, was die Erreichbarkeit der City beeinträchtigt, unbedingt vermieden werden."