Medien-Information

Gewerbesteuern in vielen Kommunen erhöht - Drastischer Anstieg zum Vorjahr

Deutliche Kritik der IHK

52/2024 vom 9. August 2024
15 Kommunen im Oldenburger Land haben in diesem Jahr die Gewerbesteuerhebesätze erhöht. Das ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr, in dem nur drei Kommunen die Steuern erhöht haben. Das ergibt eine Umfrage der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) unter den 64 Städten und Gemeinden der Region.
„Besorgniserregend ist, dass die Kommunen die Hebesätze so drastisch erhöht haben. Denn sie haben mit ihrer Gewerbesteuer-Politik großen Einfluss auf die Standortattraktivität“, sagt Björn Schaeper, Geschäftsführer der IHK für Wirtschaftspolitik. „Steuererhöhungen nehmen Unternehmen das nötige Geld für weitere Investitionen und beeinträchtigen damit das Wachstum. Ausbleibende Erweiterungsinvestitionen oder Umsiedlungen in günstigere Nachbargemeinden können die Folge sein.“
Die stärkste Erhöhung hat Schortens mit 100 Prozentpunkten vorgenommen, gefolgt von Zetel mit 80 Prozentpunkten. Auch die Kommunen Jever, Bockhorn und Molbergen haben ihre Gewerbesteuersätze drastisch erhöht: Jever um 65, Bockhorn und Molbergen um 60 Prozentpunkte.
Weiterhin hat Sande mit 500 Prozentpunkten den höchsten Gewerbesteuersatz, gefolgt von Schortens und Wangerland mit jeweils 480 Prozentpunkten, Jever mit 460 und die Kommunen Bockhorn, Jade, Nordenham und Zetel mit von 450 liegen auch an der Spitze.
Keine Kommune hat die Steuern gesenkt. Am niedrigsten sind die Hebesätze in den Kommunen Steinfeld mit 300 Punkten, Bakum und Vechta mit 320 Punkten.
Grundsteuer
Die Kommunen Bockhorn und Schortens haben die stärkste Erhöhung der Grundsteuer A und B mit 100 Prozentpunkten vorgenommen, gefolgt von Jever mit einer Erhöhung der Grundsteuer A um 80 Prozentpunkten und Grundsteuer B um 40 Prozentpunkte, Molbergen mit einer Erhöhung der Grundsteuer A und B von 60 Prozentpunkte und Lohne mit einer Erhöhung der Grundsteuer A und B von 55 Prozentpunkten.
Schaeper erklärt, die Grundsteuerreform müsse aufkommensneutral sein, also die Grundstückseigentümer insgesamt nicht höher belasten. „Um das Ziel der Landesregierung einzuhalten, appellieren wir insbesondere an die Kommunen, die Hebesätze nicht zur Erhöhung des eigenen Steueraufkommens zu nutzen.“