Digitale Vernetzung
5G-Campusnetze
Land Niedersachsen fördert 5G-Campusnetze
Am 24.03.2021 ist die Campusnetz-Richtlinie des Landes Niedersachsen zur Förderung lokaler Frequenznutzungen in Kraft getreten. Nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO gewährt das Land Niedersachsen bis Ende 2024 Zuwendungen für Vorhaben zur Beschleunigung digitaler Prozesse der Wirtschaft und Gesellschaft in Niedersachsen aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen. Mit dieser Förderung sollen Anreize für die Bereitstellung und Nutzung von Campusnetzen geschaffen werden mit dem Ziel, Prozess- und Organisationsinnovationen zur Anwendung digitaler Methoden sowie Forschungsvorhaben zur Erprobung digitaler Technologien und Geschäftsmodelle im Kontext des 5G-Standards voranzutreiben.
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen können die Fördermittel bei der NBank beantragen. Weitere Informationen zur Campusnetz-Förderung und zur Beantragung der Fördermittel
Lokale 5G-Netze können beantragt werden
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist mittelfristig zu erwarten, dass die gesamte Wertschöpfungskette mit Hilfe der Block-Chain-Technologie abgebildet wird. Hierfür ist sowohl in der Produktion als auch entlang der Logistikkette der Aufbau einer Hochleistungs-Mobilfunkinfrastruktur erforderlich. Nach der Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen ist es nun möglich, lokale 5G-Netze im 3,7-3,8 GHz-Spektrum für Produktionsstandorte, Hafengebiete oder Logistikzentren zu errichten und zu betreiben.