Schlichtung
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38 | 49074 Osnabrück
Tel. 0541 353-0 | Fax 0541 353-1 22
ihk@osnabrueck.ihk.de | www.ihk.de/osnabrueck
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Ringstraße 4 | 26721 Emden
Tel. 04921 8901-0 | Fax 04921 8901-33
ihk@emden.ihk.de | www.ihk-emden.de
Bei kaufmännischem Streit
Wenn streitenden Parteien am Erhalt der Geschäftsbeziehungen gelegen ist sowie Zeit und Geld eine Rolle spielen, sollten Kaufleute sich mit der Möglichkeit außergerichtlicher Streitbeilegung befassen. Die drei IHKs in Emden, Oldenburg und Osnabrück haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Oldenburg eine Schlichtungsstelle für kaufmännische und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet. Sie kann in allen Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und zwischen Gesellschaftern einer Gesellschaft angerufen werden.
Während ein Gericht nur das zusprechen kann, worauf die Parteien einen rechtlichen Anspruch haben, ermöglicht die Schlichtung Lösungen, die den wahren Interessen der Parteien entsprechen. Solche Regelungen können weit über die rechtlichen Ansprüche der Parteien hinausgehen.
Die Dauer eines Schlichtungsverfahrens ist im Regelfall kürzer als bei anderen Verfahren. Die Schlichter rechnen, soweit nicht mit den Parteien etwas anderes vereinbart wurde, ein Zeithonorar je Stunde ab. Neben einer geringen Pauschale für die Geschäftsstelle fallen bei dem Verfahren nur die Kosten des Schlichters an. Auch unter Kostengesichtspunkten ist ein Schlichtungsverfahren somit normalerweise eine günstige Alternative zum Gerichtsprozess. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens liegt auch darin, dass es nicht öffentlich ist.
Den rechtlichen Rahmen für den Ablauf bildet die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten für die Region Weser-Ems. Die Verfahrensordnung stellt sicher, dass der Schlichter neutral und unparteiisch ist. Zudem unterliegt er der vollen Geheimhaltungspflicht.
Wenn sich die streitenden Parteien für ein Schlichtungsverfahren entscheiden, ist der Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung notwendig.
Ein Schlichtungsverfahren endet
- mit dem Abschluss einer für beide Parteien bindenden Vereinbarung oder
- wenn der Schlichter keine Aussicht auf Erfolg des Verfahrens mehr sieht oder
- wenn mindestens eine Partei das Verfahren für gescheitert erklärt hat.
Die Parteien haben das Verfahren also jederzeit in der Hand und können es selbst beenden.
Bereits bei Abschluss eines Vertrages können sich die Parteien darauf verständigen, im Falle von Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren durch die Schlichtungsstelle durchzuführen. Für eine solche vertragliche Vereinbarung gibt es Musterklauseln.
Adressen der Träger
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Oldenburg
Staugraben 5 | 26122 Oldenburg
Tel. 0441 9254-30 | Fax 0441 92543-29
info@rak-oldenburg.de | www.rak-oldenburg.de
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6 | 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 | Fax 0441 2220-111
info@oldenburg.ihk.de | www.ihk.de/oldenburg
Staugraben 5 | 26122 Oldenburg
Tel. 0441 9254-30 | Fax 0441 92543-29
info@rak-oldenburg.de | www.rak-oldenburg.de
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6 | 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 | Fax 0441 2220-111
info@oldenburg.ihk.de | www.ihk.de/oldenburg
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38 | 49074 Osnabrück
Tel. 0541 353-0 | Fax 0541 353-1 22
ihk@osnabrueck.ihk.de | www.ihk.de/osnabrueck
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Ringstraße 4 | 26721 Emden
Tel. 04921 8901-0 | Fax 04921 8901-33
ihk@emden.ihk.de | www.ihk-emden.de