Finanzanlagenvermittlerrecht
Formularcenter (§ 34f GewO)
- Erlaubniserteilung
- Antragsformulare
- Aufnahme/Löschung von Mitarbeitern
- Wechsel in der Geschäftsführung/im Vorstand
- Erweiterung der Erlaubnis
- Verzicht auf einzelne Produktkategorien
- Vollständiger Verzicht auf die Erlaubnis
- Negativerklärung
- Mitteilung über einen gewerblichen Umzug
- Ausstellung einer Ersatzurkunde
Erlaubniserteilung
Wer als selbstständiger Unternehmer über Finanzanlagen beraten und sie vermitteln will (ohne ausschließlich unter einem Haftungsdach bei der BaFin registriert zu sein), benötigt
- die Erlaubnis nach §34f GewO
- die Registrierung im Vermittlerregister www.vermittlerregister.info.
Wer muss den Antrag stellen?
- die natürliche Person (Einzelunternehmen oder, wenn im Handelsregister eingetragen, e.K.)
- die juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft)
- bei GbR, OHG oder KG: Die Erlaubnis ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich des Kommanditisten, sofern dieser Geschäftsführungsbefugnis besitzt und somit als Gewerbetreibender anzusehen ist
- bei GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist
TIPP: Reichen Sie zuerst den Antrag ein und kümmern sich dann um die einzuholenden Unterlagen. Die Zuverlässigkeitsprüfung, die durch uns durchgeführt wird, nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.
Antragsformulare
Aufnahme/Löschung von Mitarbeitern
Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Personen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit zu melden und diese in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Änderungen dieser Tätigkeit und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses müssen ebenfalls mitgeteilt werden.
Wechsel in der Geschäftsführung/im Vorstand
Änderungen der im Vermittlerregister gespeicherten Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder sind unverzüglich anzuzeigen.
Erweiterung der Erlaubnis
Sollte sich nach Erlaubniserteilung herausstellen, dass Sie für Ihre Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler weitere Produktkategorie(n) benötigen, die nicht vom Umfang Ihrer Erlaubnis umfasst sind, müssten Sie eine Erweiterung der Erlaubnis gem. § 34f GewO beantragen:
Antrag Erweiterung der Erlaubnis gem. § 34f GewO/§ 34h GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)
Verzicht auf einzelne Produktkategorien
Sofern Sie nach Erlaubniserteilung auf ein Teilbereich (Produktkategorie) der Erlaubnis gem. § 34f GewO verzichten möchten, ist dieses schriftlich mit einer Teil-Verzichtserklärung zu beantragen.
Vollständiger Verzicht auf die Erlaubnis
Geben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler auf? So reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aufrechterhalten werden, solange man im Besitz der Erlaubnis ist.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aufrechterhalten werden, solange man im Besitz der Erlaubnis ist.
Negativerklärung
Wurde im Berichtsjahr keine Finanzanlagenvermittlung oder -beratung im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO bzw. Honorar-Finanzanlagenberatung im Sinne des § 34h Abs. 1 Satz 1 GewO durchgeführt, ist kein Prüfungsbericht vorzulegen, sondern eine sog. Negativerklärung.
Mitteilung über einen gewerblichen Umzug
Eine Mitteilung über einen gewerblichen Umzug kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Die Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung muss beigefügt werden.
Ausstellung einer Ersatzurkunde
Die Aufforderung zur Ausstellung einer Ersatzurkunde kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Wir benötigen hierfür folgende Daten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Aktuelle Adresse
- Ausstellende Behörde
Für die Ausstellung der Ersatzurkunde fällt eine Gebühr an.