Immobiliardarlehensvermittlung

Formularcenter (§ 34i GewO)

Antragsformulare

Wer muss den Antrag stellen?
  • die natürliche Person (Einzelunternehmen oder, wenn im Handelsregister eingetragen, e.K.)
  • die juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft)
  • bei GbR, OHG oder KG: Die Erlaubnis ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich des Kommanditisten, sofern dieser Geschäftsführungsbefugnis besitzt und somit als Gewerbetreibender anzusehen ist
  • bei GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist
TIPP: Reichen Sie zuerst den Antrag ein und kümmern sich dann um die einzuholenden Unterlagen. Die Zuverlässigkeitsprüfung, die durch uns durchgeführt wird, nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.

Angestellte

Alle sozialversicherungspflichtigen Angestellten, die unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirken oder die in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, müssen im Vermittlerregister eingetragen werden.
Gewerbetreibende dürfen diese Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese über einen Sachkundenachweis verfügen und zuverlässig sind. Änderungen der Tätigkeit und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses müssen ebenfalls mitgeteilt werden.

Wechsel in Geschäftsführung/im Vorstand

Änderungen der im Vermittlerregister gespeicherten Personen sind unverzüglich anzuzeigen.

Verzichtserklärung

Geben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler auf? So reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aufrechterhalten werden, solange man im Besitz der Erlaubnis ist.

Mitteilung über einen gewerblichen Umzug

Eine Mitteilung über einen gewerblichen Umzug kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Die Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung muss beigefügt werden.

Ausstellung einer Ersatzurkunde

Die Aufforderung zur Ausstellung einer Ersatzurkunde kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Wir benötigen hierfür folgende Daten:
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Aktuelle Adresse
  • Ausstellende Behörde
Für die Ausstellung der Ersatzurkunde fällt eine Gebühr an.