Vergaberecht
Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
Das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und bringt unter anderem die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Anwendung.
Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der sogenannten Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), mit der das NTVerG an das geltende Bundesrecht angepasst wird. Die UVgO regelt das Vergabeverfahren von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hinsichtlich der von der UVgO vorgeschriebenen Nutzung elektronischer Mittel gilt für Vergaben, die vor dem 30. Juni 2020 begonnen haben, eine Übergangsvorschrift. Für diese Verfahren legt der Auftraggeber fest, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben.
Auch Teil A der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2019) wurde mit dem Gesetz zur Anwendung gebracht.
Weiterhin ist der Eingangsschwellenwert des NTVerG auf 20.000 Euro erhöht worden. Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte - wie z.B. Sportvereine - wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Schließlich ist eine Informations- und Wartepflicht gegenüber Unternehmen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, eingeführt worden.
Servicestelle zum NTVergG (dort finden sich auch Lesefassungen des Gesetzes)