Gründung und Förderung

Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Zuschüsse in strukturschwachen Regionen – neue Förderprogramme für eine klimafreundliche Wirtschaft

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mehrere Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft überarbeitet. Konkret geht es um die Programme „Niedersachsen Invest GRW“ sowie „Niedersachsen Invest EFRE“ für GRW- und EFRE-Gebiete. Diese können seit dem 10.07.23 über die NBank beantragt werden können.

Im Rahmen der „Niedersachsen Invest“-Programme werden einzelbetriebliche Investitionen abhängig vom GRW-Fördergebiet mit 10 bis maximal 35 % bzw. maximal 20 % im EFRE-Gebiet gefördert. Im GRW-Fördergebiet können CO2-mindernde Zusatzinvestitionen optional mit gefördert werden. Im EFRE-Fördergebiet sind diese verpflichtend, so dass hier Förderquoten für jene Klimaschutzmaßnahmen von 30 bis 65 % gewährt werden.

Für die CO2-mindernden Zusatzinvestitionen muss eine Expertise durch einen Sachverständigen (Energieberater, Architekt, Bauingenieur, o. Ä.) eingereicht werden.

Die Programme im Überblick:
Niedersachsen Invest GRW
  • Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
  • Was wird gefördert: Einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf
  • Wo wird im Oldenburger Land gefördert: LK Ammerland, LK Cloppenburg, LK Friesland, LK Oldenburg, LK Wesermarsch, Stadt Delmenhorst, Stadt Oldenburg, Stadt Wilhelmshaven
  • Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 65 % für Klimaschutzmaßnahmen
NBank-Berater*innen informieren Sie bei einem kostenfreien Webinar am 11. September von 10 bis 11.30 Uhr über das neue Programm Niedersachsen Invest GRW. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung: Niedersachsen Invest GRW.
Niedersachsen Invest EFRE
  • Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
  • Was wird gefördert: Einzelbetriebliche Investitionen in Verbindung mit CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf
  • Wo wird im Oldenburger Land gefördert: LK Vechta
  • Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 60 % für Klimaschutzmaßnahmen
NBank-Berater*innen informieren Sie bei einem kostenfreien Webinar am 11. September von 15 bis 16.30 Uhr über das neue Programm Niedersachsen Invest EFRE. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung: Niedersachsen Invest EFRE.

Wirtschaftshilfe 2023 Niedersachsen

Niedersächsische Unternehmen und Selbstständige, die wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter besonders hohen Energiekostensteigerungen leiden, können bis zum 30. Oktober Wirtschaftshilfen bei der NBank beantragen.
Antragsberechtigt sind
  • Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb.
  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten.
Änderungen zu 2022
  • Als Bedürftigkeitskriterium wird künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen.
  • Die Gesamtausgaben für Energie müssen um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni liegen.
  • Höchstbeträge der Billigkeitsleistung werden auf die beihilferechtlich zulässigen Obergrenzen angehoben, das heißt: gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro.
  • Es wird keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Ausgabenanstieg für Energie von Januar bis Juni 2023 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden. Mit Blick auf die Bagatellgrenze von 2.000 Euro beträgt die Erstattungssumme dementsprechend mindestens 1.600 Euro.
Weitere Informationen zum Programm sowie Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage der NBank: Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023.

Förderung von Kleinstunternehmen

Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -" regelt die Förderpolitik für den ländlichen Raum. Im Rahmen der Förderung von Kleinstunternehmen sind Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der Gesamtinvestition vorgesehen.
Wichtigste Aspekte:
  • Erweiterung der Fördermöglichkeiten durch Schaffung neuer Fördertatbestände und einer komplett neuen Maßnahme „Kleinstunternehmen zur Grundversorgung". Unter Grundversorgung wird in der Richtlinie die „Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs“ verstanden.
  • Künftig mehr Möglichkeiten der Kofinanzierung von EU-Mitteln.
Die Antragstellung erfolgt über das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.