Lieferbedingungen

Incoterms® 2020

Die International Commercial Terms definieren Vertragsformeln, die in internationalen Lieferverträgen Verwendung finden. Sie gelten als Standardwerk, das die International Chamber of Commerce in Paris regelmäßig überarbeitet und den jeweils neuesten Gegebenheiten anpasst (INCOTERMS®).
Bei den International Commercial Terms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrags eine standardisierte Abwicklung im internationalen und nationalen Handelsgeschäft ermöglichen.

Zweck

Die Incoterms® legen die Verkäufer- und Käuferpflichten fest. Sie regeln nur einige ganz bestimmte Punkte des Kaufvertrags. Sie ersetzen weder den Kaufvertrag selbst, noch die Beförderungs-, Versicherungs- und Finanzierungsverträge. Die bedeutendsten Regularien betreffen den Transportkosten- und Gefahrenübergang (Verlust/Beschädigung) der Ware. Die Incoterms® regeln ausschließlich die Lieferung von beweglicher Ware. Viele Probleme, die im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag entstehen, werden über die Incoterms® überhaupt nicht geregelt, wie die Eigentumsübertragung und andere Rechte aus dem Eigentum, Vertragsbrüche und deren Folgen sowie Haftungsausschlüsse unter bestimmten Umständen. Diese Fragen müssen besondere Abmachungen im Vertrag und das jeweils anwendbare Recht lösen.

Einteilung der Incoterms® in Gruppen

Die Incoterms® 2020 bestehen aus insgesamt 11 Klauseln, die ihrerseits in vier Gruppen unterteilt sind (E, F, C, und D Gruppen). Innerhalb jeder Gruppe sind die Kosten- und Gefahrenübergänge nach den gleichen Kriterien gegliedert. Während die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.
E-Gruppe: Abholklauseln
  • EXW (ex works / ab Werk)
Der Verkäufer verpackt und kennzeichnet die Ware und macht sie für Käufer abholbereit. Wird eine Lieferzeitvereinbarung der Parteien nicht festgestellt, so ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung in „üblicher Zeit“ verpflichtet.
F-Gruppe: Verkäufer bezahlt Haupttransport nicht
  • FCA (free carrier / frei Frachtführer)
  • FAS (free alsongside ship / frei Längsseite Seeschiff)
  • FOB (free on board / frei an Bord)
Innerhalb der F-Gruppe trägt der Käufer die Kosten des Haupttransports. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf ihn über. Die FAS/FOB Klauseln sind ausschließlich für den See- oder Binnenschiffstransport konzipiert. Die Klausel FCA gilt für sämtliche Transportarten, wird aber vor allem für die Versendung von Containern genutzt.
C- Gruppe: Verkäufer bezahlt Haupttransport
  • CFR (cost and freight / Kosten und Fracht)
  • CIF (cost insurance freight / Kosten, Versicherung und Fracht)
  • CPT (carriage paid to / Frachtfrei)
  • CIP (carriage and insurance paid to / Frachtfrei versichert)
Als gemeinsames Kennzeichen der C-Gruppe hat der Verkäufer zwar den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über. Die Klauseln CFR/CIF sind auf den See- und Binnenschiffsverkehr zugeschnitten. CPT/CIP gelten für jede Transportart inklusive der Schiffsbeförderung.
D-Gruppe: Ankunftsklausel
  • DAP (delivered at point / Geliefert ... benannter Ort)
  • DPU (Delivered At Place Unloaded / Geliefert ... benannter Ort entladen)
  • DDP (delivered duty paid / geliefert verzollt)
Bei den D-Klauseln trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort. DAP/DPU/DDP können für jede Transportart gewählt werden.

Neu: Der Digital Guide zur besseren Orientierung

Es ist essenziell wichtig, dass die vereinbarte Klausel tatsächlich den zugrunde liegenden Sachverhalt widerspiegelt und nicht Anlass für Unstimmigkeiten ist. Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten müssen „historisch gewachsene“ Vereinbarungen doch überprüft und evtl. neue Gestaltungsspielräume geschaffen werden.
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