eCommerce international

ATLAS-Impost für Anmeldungen im Online-Handel

Zolltechnische Abwicklung von Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern
Päckchen und Pakete werden vom Paketdienst beim Zoll abgeliefert. Der Empfänger wird darüber informiert und erhält die Ware i.d.R. gegen Ausstellung bestimmter Dokumente. Man sollte schnell handeln, denn die Lagerung der Sendungen beim Zoll ist gebührenpflichtig.

What’s new

Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzung der IPK (Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen bis zu einem Sachwert von 150 Euro) für gewerbliche und private Anmelder verpflichtend, sofern sie nicht am ATLAS-Verfahren teilnehmen oder einen Dienstleister beauftragen. Mündliche Zollanmeldungen sind nicht mehr möglich.

Nutzung der IPK

Die IPK kann über das Zoll-Portal unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" (ATLAS-IMPOST) von den Wirtschaftsbeteiligten abgegeben werden. Dazu ist zunächst eine Registrierung im Zoll-Portal | Anmeldung und Registrierung notwendig, die mittels ELSTER-Zertifikat oder eines elektronischen Personalausweises erfolgt.

Weitere Info

  • ATLAS-IMPOST zur Abfertigung von Kleinsendungen bis 150 Euro
  • Warenwert bis zu 22 Euro: Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in kommerziellen Kleinsendungen entfällt. Vereinfachungen, auch für Postsendungen, werden aufgehoben. Aber: Kleinbetragsregelung – Abgaben unter einem Euro werden nicht erhoben.
  • Die Wertgrenze von 45 Euro für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen bleibt bestehen.
  • Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Zollanmeldungen für alle kommerziellen Sendungen. Gilt nicht für Briefsendungen!
  • IOSS Import One Stop Shop: Einführung einer Einfuhrregelung für Fernverkäufe aus Drittländern (Online-Handel) für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro an Endkunden in der EU.
  • Schaffung einer (optionalen) Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer (MwSt) bei der Einfuhr (Special Arrangement) ebenfalls für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, bei denen der IOSS nicht genutzt wird.
  • Zollanmeldungen für Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro oder 45 Euro bei Geschenken, für die eine außertarifliche Abgabenbefreiung gilt, können nur in dem Bestimmungsland in der EU abgegeben werden, wenn nicht das IOSS-Verfahren genutzt wird.

Zoll und Post

Der Abgabenrechner für Postverkehr und die App "Zoll und Post" (kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar | Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung) helfen, voraussichtliche Einfuhrabgaben zu berechnen und liefern wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr.