Inklusion – Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen

Fachpraktikerausbildung

Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen werden auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von den zuständigen Stellen für jene Menschen erlassen, für die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Frage kommt.
Laut Gesetz werden die Ausbildungsinhalte aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Fachpraktikerausbildung) und orientieren sich an den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Fachpraktikerausbildungen berücksichtigen das individuelle Leistungsprofil der Auszubildenden. In der Regel werden fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Fachtheorie stärker gewichtet, da häufig Menschen mit Lernbehinderungen diese Ausbildungsform durchlaufen. In regelmäßigen Abständen kann geprüft werden, ob der Übergang in die Referenzberufe möglich ist.
Während für junge Menschen mit Behinderungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt dadurch erheblich steigen, wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken und motivierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.
Hinweis: Um die Qualität der Ausbildung und Inklusion zu sichern, müssen die entsprechenden Ausbilder von Fachpraktikerberufen über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen. In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen oder durch eine qualifizierte externe Unterstützung erfolgen.
Die Oldenburgische IHK hat bisher folgende Fachpraktikerregelungen erlassen:
  • Fachpraktiker für Bürokommunikation
  • Fachpraktiker im Gastgewerbe
  • Fachpraktiker Küche
  • Fachpraktiker im Lagerbereich
  • Fachpraktiker im Verkauf
  • Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik und
  • Fachpraktiker für Zerspanungstechnik
  • Fachpraktiker für Industriemechaniker
  • Fachpraktiker für Metalltechnik
  • Fachpraktiker für Medientechnologie
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten aber selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).