Aus- und Weiterbildung

Informationen Neuordnung Industriekaufleute

Der Ausbildungsberuf der Industriekaufleute ist neu geordnet worden, da die letzte grundlegende Neuordnung für diesen Ausbildungsberuf im Kalenderjahr 2002 vorgenommen worden ist. In den letzten 22 Jahren haben sich viele arbeitsorganisatorische, technologische sowie wirtschaftliche Entwicklungen ergeben, die auch eine zunehmende Auswirkung auf das Berufsbild haben. Um diesen Änderungen gerecht zu werden, hat sich der Ausbildungsberuf der Industriekaufleute einer Neuordnung unterzogen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.

Prüfungen

Die Prüfungsform für Industriekaufleute hat sich geändert. Industriekaufleute unterziehen sich jetzt der gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung Teil 1 und 2).

Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate aus der Ausbildungsverordnung sowie dem entsprechenden zu vermittelnden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Teil 1 findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung und die Prüfungszeit beträgt maximal 90 Minuten.

Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildungsverordnung sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Bestandteil von der Abschlussprüfung Teil 1 gewesen sind, werden nur insoweit berücksichtigt, wie diese für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit notwendig sind.
Teil 2 finden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  • „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“
    (schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 150 Minuten)
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“
    (schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Minuten)
  • „Fachaufgabe um Einsatzgebiet“
    (Erstellung einer Dokumentation und Präsentation sowie ein Fachgespräch, Prüfungszeit: insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten)

Prüfungsbereich: „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“

Der Auszubildende hat im festgelegten Einsatzgebiet eine Fachaufgabe eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen.
Vor der Durchführung hat der Auszubildende einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im entsprechenden Einsatzgebiet dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Dokumentation soll einen Umfang von drei bis fünf Seiten haben. Die Dokumentation sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung im Ausbildungsbetrieb muss spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2 der Oldenburgischen IHK vorliegen.
Die Planung, Durchführung und Auswertung der betrieblichen Aufgabe ist dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation vorzustellen. Ausgehend von der Fachaufgabe und der dazu erstellten Dokumentation sowie Präsentation wird das fallbezogene Fachgespräch mit dem Auszubildenden geführt. Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, der Präsentation sowie für das Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten.

Aufteilung der Prüfungszeit und Gewichtung der Prüfungsbereiche

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Gewichtung Ergebnis
Dokumentation
16 Stunden
10 %
Präsentation
Erstellung: 8 Stunden
Durchführung: 10 Stunden
20 %
Fallbezogenes Fachgespräch
30 Minuten
70 %

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Prüfungsbereich
Gewichtung
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ (Abschlussprüfung Teil 1)
25 %
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“
35 %
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
30 %
„Wirtschafts- und Sozialkunde“
10 %

Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan 

Die Verordnung und der Rahmenlehrplan für das neugeordnete Berufsbild Industriekaufmann/-frau sind am 12. März 2024 erschienen und können auf der Internetseite des BiBB eingesehen werden. Altrnativ können Sie die Verordnung des Berufsbildes auch im IHK-Online-Portal unter dem Menüpunkt Ausbildungsberufe herunterladen.

Umsetzungshilfe für die Praxis

Die Umsetzungshilfe zum Ausbildungsberuf der Industriekaufleute aus der Reihe „Ausbildung gestalten“ ist auf der BIBB-Webseite erschienen. Sie steht ab sofort als kostenloser Download zur Verfügung und enthält u. a. Erläuterungen zum betrieblichen Ausbildungsrahmenplan mit Beispielen aus der Praxis.

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht erfolgt an 1-2 Berufsschultagen pro Woche. In der Regel findet im ersten Ausbildungsjahr der Berufsschulunterricht an zwei Tagen und ab dem zweiten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche statt.
Berufsbildenden Schulen für den Landkreis Wesermarsch
Gerd-Köster-Str. 4, 26919 Brake
www.bbs-wesermarsch.de
BBS am Museumsdorf
Museumstr. 14-16, 49661 Cloppenburg
www.bbsam.de
Berufsbildende Schulen 1, Delmenhorst
Richtstr. 1, 27753 Delmenhorst
www.bbs1-delmenhorst.de
BBS Friesoythe
Thüler Str. 13, 26169 Friesoythe
www.bbs-friesoythe.de
Handelslehranstalten Lohne
Ostendorfstr. 1, 49393 Lohne
www.hla-lohne.de
BBS-Haarentor
Ammerländer Heerstr. 33-39, 26129 Oldenburg
www.bbs-haarentor.de
BBS Wildeshausen
Feldstr. 12, 27793 Wildeshausen
www.bbswhs.de
Berufsbildende Schulen Wilhelmshaven
Friedenstraße 60 – 62, 26386 Wilhelmshaven
https://www.bbs-wilhelmshaven.de

Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart bis 31.07.2024

Ausbildungsverhältnisse (reguläre und verkürzte Ausbildungszeit) mit Ausbildungsstart bis 31.07.2024 müssen nach alter Verordnung eingetragen und ausgebildet werden. Die Prüfungen finden nach den alten Prüfungsstrukturen (Zwischenprüfung/Abschlussprüfung) statt.  

Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab 01.08.2024 (reguläre Ausbildungszeit – 36 Monate)

Neue Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab dem 01.08.2024 müssen nach der neuen Verordnung eingetragen, ausgebildet und beschult werden. Die Prüfungen finden nach der neuen Prüfungsstruktur der Verordnung statt (gestreckte Abschlussprüfung). Die Zwischenprüfung entfällt und wird durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt. 

Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab 01.08.2024 (mit verkürzter Ausbildungszeit)

Das Ausbildungsverhältnis muss in diesem Fall nach der neuen Verordnung eingetragen und ausgebildet werden. Wir geben jedoch an dieser Stelle den Hinweis, sollte der Wunsch bestehen, eine verkürzte Ausbildung innerhalb der neuen Verordnung abzubilden, dass eine vollumfängliche Beschulung nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Verkürzung z.B. von einem Jahr, fehlt den Auszubildenden das elementare letzte Ausbildungsjahr mit dem Schwerpunkt des Einsatzgebietes. Zudem stehen den Auszubildenden keine alten Prüfungen zur Vorbereitung zur Verfügung, was das selbstständige Erlernen der Inhalte erschwert.
Alternativ kann das verkürzte Ausbildungsverhältnis nach alter Verordnung eingetragen werden, sofern der Ausbildungsstart bis zum 31.07.2024 datiert ist.

Wo erhalten Betriebe weitere Informationen? 

Bei Fragen rund um den modernisierten Beruf, zu den Ausbildungsvoraussetzungen und der neuen gestreckten Abschlussprüfung steht die Oldenburgische IHK als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).