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Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung
Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein „Update“, um die künftigen Kompetenzanforderungen und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden unter anderem in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
- Leistungserstellung planen und koordinieren,
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
- Beschaffung planen und steuern,
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- Vertriebsprozesse umsetzen,
- Personalprozesse umsetzen,
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.
Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen.
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
- Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
- Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Die modernisierte Ausbildungsordnung wird voraussichtlich Mitte März 2024 im veröffentlicht.
Auf der Fachseite der IHK Nord Westfalen finden Sie weitere Informationen zum Ausbildungsberuf „Industriekaufmann/-frau“.
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Brüggemann
Informationsverantstaltung
Die IHK Nord Westfalen bietet am Donnerstag, 11. April 2024, ab 14 Uhr im IHK-Bildungszentrum in Münster eine Informationsveranstaltung zur Neuordnung an. Eine weitere Infoveranstaltung zur Neuordnung wird digital am 16. April ab 10 Uhr durchgeführt.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel