Rund ums Thema Beitrag
Die Endabrechnung erfolgt, sobald die endgültige Bemessungsgrundlage bekannt ist. Dabei kann eine früher geleistete Vorauszahlung nach oben und unten korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt automatisch. Falls der Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn eine erhebliche Abweichung erwarten lässt, besteht jedoch die Möglichkeit, bei der IHK eine Anpassung der Vorauszahlung zu beantragen.
Wie passe ich die Vorauszahlung an?
Der Mitgliedsbeitrag wird für ein bestimmtes Jahr erhoben. Die Höhe des Beitrags bemisst sich nach dem von der Finanzverwaltung festgesetzten Gewerbeertrag bzw. - falls kein Gewerbesteuer-Messbescheid erlassen wurde - nach dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird.
Sind die steuerlichen Festsetzungen nicht korrekt, muss der Rechtsbehelf gegen den diesem zugrunde liegenden Steuerbescheid gerichtet werden. Ist dies erfolgreich, wird der Beitragsbescheid von der IHK automatisch angepasst.
Liegen zum Zeitpunkt der Beitragserhebung noch keine Daten über den aktuellen Gewerbeertrag bzw. Gewinn vor, wendet die IHK eine Gegenwartsveranlagung an, die dem Verfahren bei der Gewerbesteuer entspricht. Dabei wird auf der Grundlage der letztbekannten Daten zunächst eine Vorauszahlung auf den Beitrag erhoben.
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