Planung
Regionalplanung
Regionalplan
Der Regionalplan ist ein Instrument der Regionalplanung. Er ist Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung einerseits, und der lokalen Bauleitplanung andererseits.
Der Regionalplan konkretisiert die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes fest.
Im Zuständigkeitsbereich der IHK Nord Westfalen sind zwei Regionalpläne maßgeblich:
- Regionalplan Ruhr, Planungsbehörde ist der Regionalverband Ruhr
- Regionalplan Münsterland, Planungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster
Rechtswirkung
Der Regionalplan entfaltet zunächst keine Drittwirkung gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern. Erst durch die Übernahme der Darstellungen in die Bauleitplanung oder im Rahmen von bestimmten Genehmigungsverfahren (zum Beispiel bei Abgrabungen) erlangt er Rechtsgültigkeit, so dass Sie als Unternehmer betroffen sein können.
Verfahren
Wird der Regionalplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Bezirksregierung oder der Regionalverband zunächst einen Entwurf. Der Entwurf des Regionalplanes wird für einen Monat bei Planänderung und für zwei Monate bei Neuaufstellung öffentlich ausgelegt.
Innerhalb des Zeitraums der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Bezirksregierung oder beim Regionalverband Ruhr eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die fristgerecht vorgetragenen Stellungnahmen werden mit den Betroffenen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen. Über die Anregungen und Bedenken, die vorgetragen werden, entscheiden der Regionalrat bzw. die Verbandsversammlung. Diese Gremien beschließen auch abschließend über den jeweiligen Regionalplan.
Aktuelle Regionalplanänderungsverfahren
- Eine Übersicht der aktuellen Regionalplanänderungen in der Emscher-Lippe-Region finden Sie auf den Seiten des Regionalverbands Ruhr.
- Eine Übersicht der aktuellen Regionalplanänderungen im Münsterland finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Münster.
Ihre Anmerkungen zur Planung
Unternehmen können Ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber der Bezirksregierung und dem Regionalverband vortragen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, auch die IHK Nord Westfalen zu informieren. Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und vertreten die Interessen der Wirtschaft.
Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zur Planung gerne über dieses Formular mit oder sprechen Sie uns direkt an.