Nr. 4990186
Bauleitplanung

Anmerkungen zur Planung

Ihre Meinung ist uns wichtig!
Sind Sie als Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken?
Teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK im Planverfahren berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Hinweis:
Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune oder Regionalplanungsbehörde können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune oder die Bezirksregierung bzw. den Regionalverband Ruhr!
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung und Regionalplanung sprechen Sie uns gerne an.