Betriebliches Mobilitätsmanagement

Jobticket

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bildet das Rückgrat für eine nachhaltige Pendlermobilität. Unternehmen können die Nutzung des ÖPNV fördern, indem sie ihren Mitarbeitern ein Jobticket zu vergünstigten Konditionen anbieten. Damit ist das Jobticket für Betriebe ein wertvolles Instrument, um die Attraktivität für Arbeitskräfte zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Mit dem Start des Deutschland-Tickets zum 1. Mai 2023 haben sich die Konditionen und Rahmenbedingungen für das Jobticket im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region stark vereinfacht und vereinheitlicht.
Unternehmen können ihren Mitarbeitern das bundesweit gültige Nahverkehrsticket statt für 49 Euro pro Monat für 34,30 Euro oder günstiger anbieten. Hintergrund ist, dass die Verkehrsbetriebe 5 Prozent Rabatt gewähren, wenn Arbeitgeber das bundesweit gültige Nahverkehrsticket mit mindestens 25 Prozent, also 12,25 Euro, bezuschussen. Bei Interesse kann der Arbeitgeber auch einen höheren Anteil am Ticketpreis übernehmen.
Im Gegensatz zu den bisherigen Jobtickets besteht keine Mindestabnahmemenge an Fahrkarten. Jedes Unternehmen kann das Angebot unabhängig von der Mitarbeiterzahl oder der Zahl der ÖPNV-Abonnements in Anspruch nehmen. Zuschüsse zum ÖPNV sind überdies seit 2019 steuerfrei.
Das Ticket ist bundesweit gültig und nutzbar – auch am Wochenende. Eine Mitnahme von weiteren Personen (z. B. am Wochenende), wie es bei aktuellen Job-Tickets manchmal möglich ist, ist hier jedoch nicht vorgesehen. Bei der Mitnahme eines Fahrrads muss ein zusätzliches Fahrradticket gekauft werden.
Ansprechpartner für das Ticket sind die lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen: