Mobilität

Förderkulisse Elektromobilität

Ob Dienstleister, Händler oder produzierendes Gewerbe: Immer mehr Betriebe setzen auf Elektromobilität. E-Fahrzeuge verursachen im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen und sind – bei Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom – auch CO2-neutral. Zudem müssen sie nicht so häufig gewartet werden. Ein weiterer Vorteil: Elektrofahrzeuge sind nicht von etwaigen Fahrverboten oder Umweltzonen betroffen. Damit gewähren sie den Betrieben sowohl Planungs- als auch Investitionssicherheit. Als Imageträger können innovative, nachhaltige Fuhrparks und fest installierte Ladesäulen darüber hinaus zur Kundenbindung und zur Fachkräftegewinnung beitragen. Daher stellt die E-Mobilität auch einen zentralen Baustein des Betrieblichen Mobilitätsmanagements dar.

Leitfaden “Betriebliche Elektromobilität”

In ihrem kostenfreien Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Unternehmen erfahren beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das "Auftanken" von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.

Emissionsarme Mobilität NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt den Ausbau der Elektromobilität im Rahmen seines Förderprogramms “Emissionsarme Mobilität” auf vielfältige Weise. Die derzeitigen Fördergegenstände im Überblick:

E-Nutzfahrzeuge

Für die Anschaffung von elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen zwischen 2,3 Tonnen bis 7,49 Tonnen gewährt das Land NRW eine Kaufprämie in Höhe von 8.000 Euro. Zusammen mit dem Herstelleranteil in Höhe von 2.500 Euro wird die Anschaffung eines E-Nutzfahrzeuges insgesamt mit 10.500 Euro bezuschusst. 

E-Ladeinfrastruktur

Der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten werden ebenfalls unterstützt. Die Förderhöhe bemisst sich an der Ladeleistung (mindestens 11 Kilowatt)  und unterscheidet zwischen öffentlich zugänglicher sowie nicht nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und beträgt bis zu 1.500 Euro. Eine Voraussetzung  ist unter anderem, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt.

Netzanschlüsse für nicht elektrifizierte Stellplatzkomplexe

Die Herstellung von Netzanschlüssen an örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplexen (mindestens vier Stellplätze) wird mit bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch 10.000 Euro gefördert. Zuwendungsfähig sind unter anderem Ausgaben für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse und Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens, Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche.

E-Lastenräder

Die Anschaffung von E-Lastenrädern wird mit bis zu 30 Prozent, höchstens jedoch 2.100 Euro gefördert. Pro Unternehmen werden maximal fünf Lastenräder gefördert. Außerdem muss die Nutzlast exklusive Fahrer mindestens 70 Kilogramm betragen.

Beratung und Umsetzung

Beratungsleistungen und die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur nachhaltigen Implementierung von Elektromobilität im Unternehmen sind mit einer Förderquote von 50 Prozent ebenfalls zuwendungsfähig. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

Hinweise zum Antragsprozess

Der Förderantrag im Rahmen des NRW-Förderprogramms “Emissionsarme Mobilität” muss vor dem Abschluss von Kaufverträgen oder der Vergabe von Aufträgen erfolgen. Der Ablauf in der Übersicht:
  • Kostenvoranschlag/Angebot einholen.
  • Förderantrag ausfüllen und Angebot hochladen.
  • Nach Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung: sofortige Umsetzung bei Ladeinfrastruktur und Nutzfahrzeugen erlaubt.
  • Nach einigen Wochen: Erhalt des Zuwendungsbescheids (Förderzusage) und des Verwendungsnachweises.
  • Ausfüllen des Verwendungsnachweises und Zusendung der Rechnungen.
  • Nach einigen Wochen: Erhalt der Überweisung auf das angegebene Konto.

Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. 
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, aber auch an Handwerks- und Gewerbebetriebe und weitere gewerbliche Flottenanwender wie  Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch Ladepunkte speziell für E-Lkw (unabhängig von der Fahrzeugförderung). Für den Förderaufruf stehen Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. 
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (zum Beispiel elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. 
Anträge können über den Projektträger Jülich gestellt werden.

Steuervorteile

Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Kfz-Steuer auf eine Dauer von zehn Jahren. Findet innerhalb dieser Zeit ein Halterwechsel statt, wird die Steuerbefreiung dem neuen Fahrzeughalter für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Die Privatnutzung von Dienstwagen mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro kann darüber hinaus mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert werden. Das Laden am Arbeitsplatz unterliegt keiner Steuerpflicht mehr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

  • Übersicht der Fördermöglichkeiten in NRW
  • Webseite der für die Förderanträge in NRW zuständigen Bezirksregierung Arnsberg
  • Karte mit Wasserstofftankstellen in Deutschland und Europa
  • Karte mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten in NRW und Umgebung
  • Übersicht von Elektrofachbetrieben zur Installation von Ladeinfrastruktur
Stand: Juni 2024