Nachfolge
Übernahmefinanzierung
Die wenigsten Übernahmen werden ohne Fremdkapital finanziert. Im Normalfall ist der Gang zur Bank unerlässlich. Ob und zu welchen Konditionen ein Einstieg in das Unternehmen bzw. eine Übernahme gelingt, hängt nicht zuletzt von den finanziellen Möglichkeiten der Erwerbsseite ab.
Voraussetzungen und Grundlagen
Wie bei jeder Finanzierung werden die persönlichen Führungsqualitäten, das kaufmännische und technische Fachwissen sowie vorhandene Risikofaktoren beurteilt. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Informationen, persönlichen Eindrücke, bisherigen Erfahrungen, örtlichen Kenntnisse, Auskünfte bei der Schufa und anderen Kriterien.
Die Finanzierung wird in vielen Statistiken als häufiger Grund für das Scheitern einer Nachfolgeregelung angegeben. Dies sehen die Fachleute der Industrie- und Handelskammern in NRW anders. Oft werden die Fehler deutlich früher gemacht. Neben der Auswahl der Person(en) ist der vereinbarte Kaufpreis bei der Finanzierung von hoher Bedeutung. Darüber hinaus müssen beim Kapitalbedarf die laufenden Betriebsmittel und die notwendigen Ersatz- und Neuinvestitionen berücksichtigt werden.
Eine Grundvoraussetzung ist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, das heißt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kreditmittel zu erwarten ist. Hiervon müssen die Kreditinstitute oder andere, die Geld zur Verfügung stellen, überzeugt sein. Die zukünftige Ertragskraft und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit des zu übernehmenden Unternehmens sind entscheidend.
Eine Nachfolgefinanzierung wird meistens auf mindestens drei Säulen aufgebaut:
- Eigenkapital oder Vermögenswerte der Erwerbsseite
- Verkäuferdarlehen (nachrangige Darlehen der abgebenden Seite)
- Bankenfinanzierung kombiniert mit Förderdarlehen, Bürgschaften oder Eigenkapitalersatz
In der Praxis achten die, die Geld geben, darauf, dass es zu einer sogenannten Risikoverteilung kommt. Von der abgebenden Seite wird dabei häufig erwartet, mit einem Teilbetrag im Risiko zu bleiben. Gerade bei der Nachfolge an externe Personen wird damit zum Ausdruck gebracht, dass man an die angedachte Nachfolgelösung glaubt.
Viele Familienunternehmen sind im Besitz einer eigenen Betriebsimmobilie, die bei der Übertragung mit veräußert werden soll. Häufig treiben die gleichzeitige Übertragung des operativen Geschäfts und der Verkauf der Betriebsimmobilie den Kapitalbedarf in eine Höhe, die von potenziellen Interessierten nicht zu stemmen ist. Um mittelfristig die gesuchte Lösung zu finden, wird in der Praxis bei solchen Konstellationen häufig mit fest vereinbarten Kaufoptionen für Immobilien gearbeitet.
Sicherheiten
Die Frage nach Sicherheiten kommt in einem Bankgespräch bestimmt. Nicht alle Sicherheiten sind von der Bank gleich begehrt. Es wird ein Beleihungswert festgesetzt, der zum Teil deutlich unter dem Zeitwert liegt. Ein wichtiger Sicherheitsaspekt ist auch die persönliche Haftung. Wer übernimmt, muss davon ausgehen, auch privat für Kredite zu haften.
Verkäuferdarlehen - es geht oft nicht ohne!
Für viele Privatpersonen, die eine Nachfolge antreten wollen, ist ein Darlehen der abgebenden Seite mit Eigenkapitalcharakter häufig die einzige Möglichkeit, um über die öffentliche Hand finanzieren und ggf. absichern zu können. Üblich sind zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Der Kredit erfüllt nur dann die Voraussetzungen eines Eigenmittelersatzes, wenn er eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren hat, eine Rangrücktrittserklärung vorliegt und kein Entzug von Sicherheiten aus dem Unternehmen erfolgt. Private Sicherheiten sind zulässig. Eine marktübliche Verzinsung ist möglich. Sprechen Sie gerne frühzeitig mit uns über Gestaltungsmöglichkeiten.
Preisvorstellungen ausgleichen - Earn out - Klauseln nutzen
Oftmals erscheint ein aufgerufener Übernahmepreis als zu hoch und damit nur schwer finanzierbar. Eine andere Möglichkeit für die abgebende Seite sich einzubringen, ist dann die Aufteilung des gewünschten Wertes in einen fixen und variablen Teil.
Ein hoher Gewinn im letzten Geschäftsjahr führt bei der abgebenden Seite nicht selten zum Wunsch, den auch in der Planung und entsprechend in der Wertermittlung zu berücksichtigen. Für Übernahmewillige sind diese Annahmen durchaus nachvollziehbar, aber i.d.R. mit mehr Unsicherheiten verbunden als üblich. Auch im Hinblick auf die zukünftige Kapitaldienstfähigkeit ist es dann sinnvoll, weitere Zahlungen über das vereinbarte angepasste Fixum hinaus nur für den Fall zu vereinbaren, wenn z.B. ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird. Dieses wird dann höchstwahrscheinlich ausschließlich der neuen Unternehmensspitze verantwortet, so dass die damit rechnen muss, der Verkaufsseite weitergehende Informationsrechte einzuräumen bzw. erweiterten Berichtspflichten nachkommen zu müssen.
Eigenkapital – aus weniger mehr machen!
Wie oben schon näher beschrieben, ist eine wichtige Säule der Übernahmefinanzierung das Eigenkapital und Vermögen der Person, die kaufen möchte. In der Praxis erleben wir es gerade bei höherem Kapitalbedarf, dass liquidierbare Werte oder freie Sicherheiten nicht ausreichen, um eine vom Markt erwartete Eigenkapitalquote für das errechnete Finanzierungsvolumen aufzubauen.
In dieser Situation gibt es die Möglichkeit auf sog. wirtschaftliche Eigenmittel zurückzugreifen. Das sind reine Darlehen oder auch nach festen Vorgaben rückzahlbare stille Beteiligungen der öffentlichen Hand, die aufgrund der Rahmenbedingungen im Rating wie Eigenkapital behandelt werden. Dazu gehören z.B. Verkäuferdarlehen zu marktüblichen Zinssätzen, die nachrangig haften und zu keinem Entzug von Sicherheiten führen. Tilgungsfreie Anfangsjahre werden nicht gefordert. Diese Summe kann dann mit dem Sonderprogramm für IHK-Unternehmen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) in gleicher Höhe um maximal 200.000 Euro aufgestockt werden. Bei dieser stillen Beteiligung gibt es eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Zum Ende des sechsten Jahres ist eine erste Rückzahlung in Höhe von 20 Prozent verpflichtend. In jeweils gleicher Höhe ist die Beteiligung dann bis zum Ende des zehnten Jahres abzulösen.
Konkret bedeutet das, dass bei
1.000.000 €
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Übernahmevolumen
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20.000 €
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Eigenkapital mit
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80.000 €
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Verkäuferdarlehen und
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100.000 €
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Beteiligung IHK-Sonderprogramm
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zu 20 Prozent Eigenkapitalquote (= Quote der wirtschaftlichen Eigenmittel) führen und damit die Kreditwürdigkeit deutlich verbessert wird. Auch die (stille) Beteiligung eines Business Angels kann begünstigter Eigenmittelersatz im Sinne der Förderrichtlinien der KBG darstellen.
Richtig finanzieren! – Übernahme bis 150.000 Euro
Längst nicht bei jeder Nachfolge muss Geld fließen. Auf der anderen Seite sind Vorhaben mit mehr als 150.000 Euro Kapitalbedarf auch nicht an der Tagesordnung. Wir wollen uns in diesem Beitrag mit den Übernahmen beschäftigen, wo abseits der bekannten Anforderungen öffentlicher Kapital- bzw. Sicherheitengeber eine Einigung über einen Kaufpreis für beide Seiten ein erstrebenswertes Ergebnis und finanzierbar sein kann.
Natürlich kommt man diesem Ziel mit eigenen Mitteln - auch in Form von freien Sicherheiten - aus Sicht des Nachfolgenden und einer anteiligen Verkäuferfinanzierung deutlich näher.
Vor dem Start - Zuschüsse und mehr
In vielen Fällen wird ein besonderer Businessplan benötigt. Dieser beleuchtet nicht nur die Zukunft, sondern greift auch die Vergangenheit mit wichtigen Meilensteinen der bisherigen Unternehmensgeschichte und die wirtschaftliche Situation mit Zahlen, Daten und Fakten mit auf. Die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleich sollte nicht älter als 90 Tage sein. Wir empfehlen, dieses Fortführungskonzept zusammen mit einer externen Unternehmens-/Steuerberatung zu erstellen. Diese Leistung kann ggf. aus dem Beratungsprogramm Wirtschaft gefördert werden. Erfahren Sie auf unseren Internetseiten, wie man Kreditverhandlungen erfolgreich führt oder welche Möglichkeiten ein Darlehen von Angehörigen bietet.
Vor dem Start - Förderung für Investitionen
Gekauft werden Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Zeitwert, aktuelle Ware und Rohstoffe zum Einkaufspreis sowie ggf. ein „Goodwill“ für Kunden, Marke etc. als Pauschale. Die Wertansätze sollten nachvollziehbar sein. Es sollte überlegt werden, ob generell und im Besonderen in der Phase nach dem Übergang weitere Investitionen anstehen oder ein Kontokorrentrahmen benötigt wird.
Infrage kommen dann in erster Linie zwei Förderprogramme, die unterschiedliche Rahmenbedingungen haben. Beim NRW.Mikrodarlehen bekommt man bis zu 50.000 Euro mit einem Antrag direkt bei der NRW.BANK als unserem Landesförderinstitut. Eine Laufzeit bis zu 10 Jahren ist möglich. 6 Monate sind tilgungsfrei. Sicherheiten werden dafür nicht benötigt. Entsprechend liegt die Haftung beim Land NRW. Die Startercenter NRW bei den Kreisen und den kreisfreien Städten übernehmen die Begleitung. Kommt man mit der o.g. Kredithöhe nicht hin oder will man von günstigeren Zinsen profitieren, kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld ins Spiel, der einen Fremdkapitalbedarf bis zu 125.000 Euro abdeckt. Dieser wird für Sie und mit Ihnen über eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl bei der KFW als Förderinstitut des Bundes beantragt. Ihre Hausbank wird obligatorisch zu 80 Prozent von der Haftung entlastet. Für die restlichen 20 Prozent müssen Ihr vorhandenes Vermögen, Ihr Konzept und Ihre Persönlichkeit passend sein. Zwei Standardkonditionen für bis zu 5 Jahre und bis zu 10 Jahre Laufzeit mit 100prozentiger Auszahlung sind weitere wesentliche Elemente des Programms. Erwartet wird bei beiden Angeboten eine ausreichende fachliche und kaufmännische Eignung der Antragstellenden. Im Team ist manchmal deutlich mehr möglich.
Wer selbst über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann sicherlich außerhalb der beiden o.g. Förderprogramme darauf hoffen, attraktivere Zinssätze genannt zu bekommen. Machen Sie sich schlau. Die aktuellen Konditionen weiterer Angebote von Land und Bund können hier abgerufen werden.
IHK-Service
Sprechen Sie mit uns über das, was möglich ist. Bei Volumen über 150.000 Euro nutzen Sie gerne unseren IHK-Expertensprechtag Finanzierung mit Förderexpertise von NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW.