Import

Einfuhr aus Drittstaaten

Fragen vor der Einfuhr

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten müssen folgende Fragen geklärt werden:
  1. Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote? Wenn ja, für welche Waren und Ursprungsländer? Mit welchen Einfuhrbestimmungen ist zu rechnen?
  2. Wie hoch ist der Zoll? Welche Möglichkeiten der zollfreien Einfuhr oder präferenzierten Einfuhr (Zollreduzierung) gibt es?
  3. Welche Papiere müssen im speziellen Fall besorgt werden? Welche Zollformalitäten müssen erledigt werden?
  4. Welche Bestimmungen, Verbote und Beschränkungen sind in Bezug auf die Marktfähigkeit der Ware in Deutschland und eventuell in anderen EU-Ländern zu beachten?
Antworten auf diese Fragen gibt der Zolltarif. Hier werden die zu importierenden Waren mit eine Codierung angesprochen: Die sogenannte Warennummer oder Zolltarifnummer muss zunächst ermittelt werden. Basis kann die Warennummer sein, die der Lieferant mitteilt. Sie sollte jedoch überprüft werden. Eine falsche Codierung kann unnötige Kosten verursachen. Zweifel an der Richtigkeit der Codierung können durch eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) mit entsprechender Bescheinigung ausgeräumt werden. Anträge auf verbindliche Auskünfte zum Zolltarif können beim Hauptzollamt Hannover oder beim örtlich zuständigen Zollamt gestellt werden.
Gut zu wissen
Alle Käufe aus Nicht-EU-Ländern unterliegen der zolltechnischen Abwicklung. Man spricht vom Vorgang der Verzollung, auch wenn kein Zoll zu zahlen ist.

Der Zolltarif

Die Angaben im Zolltarif entscheiden über die Möglichkeit der Einfuhr. Bei einigen Produkten aus bestimmten Ursprungsländern wird die Einfuhr in die EU kontrolliert oder ist beschränkt. Dies gilt zum Beispiel für verschiedene Textilien und Stahlprodukte aus Osteuropa und Asien.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 oder sieben Prozent. Verbrauchersteuer wird gesondert vermerkt. Aus Ländern, mit denen die Europäische Union Präferenz- oder Zollbegünstigungsabkommen geschlossen hat, können die Waren zollfrei oder zu einem reduzierten Zollsatz importiert werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise vorzulegen, zum Beispiel eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder ein Ursprungszeugnis Form A. Fehlen diese, ist der Drittlandszoll zu zahlen.
Der Zolltarif gibt Auskunft über die
  • Warennummer, die einem Produkt zugeordnet ist,
  • zu verwendende Maßeinheit der Außenhandelsstatistik (BMA),
  • Textilkategorie,
  • bestehenden Verbote und Beschränkungen,
  • Anti-Dumping- und Ausgleichszölle,
  • Einfuhrüberwachung, Einfuhrgenehmigungspflicht und deren Zuständigkeitsbereich,
  • Einfuhrlizenzpflicht für Agrarprodukte,
  • besonderen Beschränkungen für bestimmte Ursprungsländer,
  • Notwendigkeit von Ursprungszeugnissen, Ursprungserklärungen, Überwachungsdokumenten oder Einfuhrkontrollmeldungen, die bei der Einfuhr vorzulegen sind,
  • zeitlich begrenzten Zollaussetzungen,
  • Zollkontingente von Waren, die in beschränktem Maße zollfrei eingeführt werden dürfen,
  • Einfuhrabgaben wie Zollsätze oder Steuern.