Import

Verbote und Beschränkungen

Verbote und Beschränkungen (VuB) spielen bei der Einfuhr, bei der Ausfuhr, bei der Durchfuhr und beim Verbringen in Freizonen und Zolllägern eine immer größere Rolle. Bestimmte Rechtsgüter im Inland sollen dadurch geschützt werden. Verbote und Beschränkungen sind in erster Linie nationale Bestimmungen. Sie werden aber auch von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und des Völkerrechts beeinflusst. Daher ist es schwierig, die zu beachtenden Bestimmungen zu erkennen.
Gut zu wissen:
Im Gegensatz zu handelspolitischen Maßnahmen wie Ein- oder Ausfuhrgenehmigungssystemen, Kontingentregelungen, Anti-Dumping- oder Embargomaßnahmen dienen Verbote und Beschränkungen vornehmlich nicht wirtschaftlichen Interessen. Hier stehen in erster Linie der Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Sicherheit im Fokus der Regelungen. 
Zu bestimmten VuB-Bereichen enthält der Elektronische Zolltarif entsprechende Hinweise.