Lieferketten
EU-Konfliktmineralien-Verordnung
Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung (2017/821) betroffenen EU-Einführer verbindliche Sorgfalts- beziehungsweise Prüfpflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen sowie Gold. Ziel der Verordnung ist insbesondere, die Verbindung zwischen dem Handel dieser Mineralien und der Finanzierung von Gewalt sowie der Verletzung von Menschenrechten in Konflikt- oder Hochrisikogebieten zu durchbrechen.
Anwendungsbereich - Bestimmung der Betroffenheit
Die in der EU-Konfliktmineralien-Verordnung vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten richten sich an sämtliche Importeure, die bestimmte Rohstoffe oberhalb einer definierten Mengenschwelle in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union bringen oder dies beauftragen (sogenannte „Unionseinführer“).
Aus Anhang I der EU-Konfliktmineralien-Verordnung sowie in der entsprechenden Delegierten Verordnung (EU) 2020/1588 ergeben sich die relevanten Warenkategorien sowie die entsprechenden Mengenschwellen der jährlichen Importe, ab welcher Unionseinführer unter die EU-Konfliktmineralien-Verordnung fallen.
Die Pflichten gelten, wenn ein Unternehmen die Mengenschwelle/n überschritten hat, und zwar für das gesamte jeweilige Jahr. Das bedeutet, dass die Betroffenheit für jedes Jahr erneut zu prüfen bzw. festzustellen ist.
Durch die Einführung von Schwellenwerten sollen einerseits kleine Unternehmen geschützt werden, andererseits sind diese Schwellenwerte so gewählt, dass mindestens 95 Prozent der EU-Importmenge des jeweiligen Rohstoffs erfasst werden. Die Liste der Mengenschwellen wird einem kontinuierlichen Aktualisierungsprozess unterzogen werden, die sich an der Entwicklung der Einfuhrmengen des jeweiligen Vorjahres orientiert.
Wird die jeweilige Schwelle einmalig oder geringfügig unterschritten, kann es ratsam sein, dennoch ein Managementsystem und Risikomanagement zu installieren, um im Fall des Überschreitens die Verpflichtungen zeitnah erfüllen zu können.
Grundsätzlich müssen Unionseinführer selbstständig anhand der festgelegten Mengenschwellen und Warengruppen prüfen, ob sie von der EU-Konfliktmineralien-Verordnung betroffen sind. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie in den Anwendungsbereich fallen, wenden Sie sich an Ihre zuständige nationale Behörde.
Sorgfaltspflichten beim Import von Konfliktmineralien
Die Unionseinführer tragen individuell Verantwortung dafür, dass sie die in der EU-Konfliktmineralien-Verordnung festgelegten Sorgfaltspflichten einhalten.
Diese umfassen unter anderem:
Pflichten in Bezug auf das Managementsystem gemäß Artikel 4 der EU-VO |
|
Pflichten in Bezug auf das Risikomanagement gemäß Artikel 5 der EU-VO |
|
Prüfungen durch Dritte gemäß Artikel 6 der EU-VO |
|
Offenlegungspflichten gemäß Artikel 7 der EU-VO |
|
Bei der Umsetzung sieht die EU-Konfliktmineralien-Verordnung teilweise vor, sich an dem fünfstufigen Prozess der Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Rohstoffbeschaffung des „OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (2019)“ zu orientieren.
Das heißt, dass eine Umsetzung der Verpflichtung aus der EU-Konfliktmineralien-Verordnung dadurch erreicht werden kann, dass das Verfahren aus dem Leitfaden adaptiert wird. Das führt zu der (widerleglichen) Vermutung der hinreichenden Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Es ist jedoch auch möglich, eigenständige, mit den Leitlinien vergleichbare Verfahren zu entwickeln. Ob ein Verfahren als vergleichbar zu bewerten ist, obliegt bei einer Kontrolle der Beurteilung der zuständigen Behörde.
Die OECD hat eine interaktive Version des Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten entwickelt. Außerdem wird eine Liste von Instrumenten, Werkzeugen, Vorlagen und Wissensressourcen im Zusammenhang mit dem Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zur Verfügung gestellt.
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Durchsetzung der EU-Konfliktmineralien-Verordnung in Deutschland ist die „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“ („DEKSOR“) bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe („BGR“).
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen nationalen Behörde auch nach allen Vorlagen oder Berichtsformaten, die Sie gegebenenfalls ausfüllen müssen, um die Vorschriften in dem jeweiligen Land zu erfüllen, und wie diese eingereicht werden sollen. Diese Anforderungen können in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sein.
Kontrolle
In Deutschland kontrolliert die DEKSOR Unionseinführer auf Grundlage einer risikobasierten Auswahl auf Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Konfliktmineralien-Verordnung und des deutschen Durchführungsgesetzes (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz - MinRohSorgG).
Für betroffene Unternehmen hat sie eine Orientierungshilfe bei Kontrollen veröffentlicht. Diese soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen („KMU“) über den Ablauf und die wesentlichen Inhalte der Kontrollen informieren.
Rechtsgrundlagen
- Deutsches Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz - MinRohSorgG)
- Verordnung (EU) 2017/821 („EU-Konfliktmineralien-Verordnung“)
- Delegierte Verordnung - Festsetzung der restlichen Mengenschwellen
(Ergänzung zu Anhang I der Verordnung (EU) 2017/821) - Delegierte Verordnung über Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2017/821
Weiterführende Informationen
- Empfehlungen der EU-Kommission zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs)
- Regelmäßig aktualisierte, indikative Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs)
- OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
- Weiterführende Informationen zu den OECD-Leitsätzen
- DEKSOR Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen bei Kontrollen nach Art. 11 VO (EU) 2017/821
- DEKSOR Jahresbericht 2022 über den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/821 nach § 3 Abs. 5 MinRohSorgG
- Online Portal Due Diligence Ready! der EU-Kommission (in 7 Sprachen) mit Infos, Tools und Schulungsmaterial sowie FAQ mit Fragen von KMU im Zusammenhang mit den OECD-Leitsätzen
- Weiterführende Informationen der EU-Kommission
- European Partnership for Responsible Minerals (EPRM): Informationen Due Diligence Hub mit u. a. Selbsteinschätzungsinstrument
- European Partnership for Responsible Minerals EPRM – FAQ zur Einhaltung der EU-Konfliktmineralien-Verordnung: Infos, Tools, Muster
- Responsible Minerals Initiative (RMI) mit Infos, Tools, Mustern, Schulungsmaterialien und mineral- und metallspezifischen Informationen
- Konfliktmineralien – Hintergründe, Regelungen Initiativen – IZU (bayern.de)
(Stand: April 2024, Quelle: u. a. IHK Düsseldorf)