Nr. 3530632
International

Carnet A.T.A.

Die Frage einer vorübergehenden Warenverwendung stellt sich vor allem bei Berufsausrüstung, Warenmustern und Messegut. Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Drittland ist regelmäßig für eventuell entstehende Einfuhrabgaben eine Sicherheit zu leisten. Zahlreiche Staaten akzeptieren als Sicherheit auch ein Carnet A.T.A. als Zollbürgschaft.