Öffentliche Fördermittel
Zuschüsse für Investitionen
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes NRW unterstützt die Investitionstätigkeit von Unternehmen in besonderen Förderregionen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Zum Fördergebiet gehört auch die besonders vom Strukturwandel betroffene Emscher-Lippe-Region mit den kreisfreien Städten Gelsenkirchen, Bottrop und dem Kreis Recklinghausen.
Die Zuschussförderung soll Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den Förderregionen bieten. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, dem Vorhaben und dem Investitionsort können ab einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro im Einzelfall bis zu 50% der Investitionskosten gefördert werden. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Industrie, besondere Dienstleistungen und Tourismus.
Der Investitionszuschuss kann insbesondere für folgende Vorhaben verwenden werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte (ohne reine Betriebsverlagerungen) oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in dort vorher nicht hergestellte Produkte oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten bzw. zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Finanzierungsbaustein bei Betriebsübernahmen
Gefördert werden kann auch der Erwerb der Vermögenswerte eines inhabergeführten Unternehmens bzw. der dazugehörigen Betriebsstätte, wenn diese ansonsten aus Gründen, die in der Person der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers liegen (z.B. wegen Alter oder Krankheit) geschlossen werden müsste. Dies ist nach den Richtlinien dann der Fall, wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie zur Übernahme bzw. Fortführung der Betriebsstätte zur Verfügung steht. In einem solchen Fall werden die Vermögenswerte der Betriebsstätte in die Bemessungsgrundlage für den Investitionszuschuss einbezogen.
Wichtig: Die Antragstellung muss immer zwingend vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare auf postalischem Weg oder über das Kundenportal der NRW.BANK eingereicht werden.
Zugangsbestätigung der NRW.BANK abwarten, dann starten!
Details besprechen wir gerne mit Ihnen.
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