Öffentliche Fördermittel

Bürgschaften

Die öffentliche Bürgschaft ist in der Praxis häufig Bestandteil einer Unternehmensfinanzierung. Um eine Bürgschaft zu erhalten, ist die Bereitschaft des Kreditinstituts, einen Betrieb oder einen Existenzgründer mit Krediten zu finanzieren, grundsätzlich erforderlich. Das Einverständnis des Kreditinstituts hängt von mehreren Faktoren ab.

Voraussetzungen

Eine Grundvoraussetzung ist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells des Kreditnehmers; das heißt eine hohe Wahrscheinlichkeit, mit der eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kreditmittel zu erwarten ist. Hiervon muss das Kreditinstitut überzeugt sein. Erst wenn diese Grundvoraussetzung in einem gewissen Maß gegeben ist, setzt darauf die Frage der Besicherung des Kredits auf. Können der Kreditnehmer oder unter Umständen auch dessen Gesellschafter keine ausreichenden Sicherheiten bereitstellen, besteht die Möglichkeit, zur Verstärkung der Besicherungsmasse eine Bürgschaft zu beantragen.
Wie lange der Prozess dauern wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Ein Routineverfahren gibt es nicht. Innerhalb des Verfahrens werden die Unternehmen und Existenzgründer von Mitarbeitern der Bürgschaftsbank oder von PwC (Landesbürgschaft) durchleuchtet. Es werden die handelnden Personen, das Projekt sowie vorhandene Risikofaktoren beurteilt. Um den Prozess nicht zu verzögern, sollte man bei der Erstellung der Unterlagen beachten, dass man bei den Entscheidungsträgern „Erstkunde" ist.

IHK-Service

Bei fast allen Bürgschaftsfällen ihrer Mitgliedsunternehmen hat die IHK Nord Westfalen als quasi Träger öffentlicher Belange eine fachliche Stellungnahmen abzugeben. Nutzen Sie vor Antragstellung den Kontakt zu den IHK-Experten, um sich mit den aktuellsten Tipps aus der Entscheidungspraxis zu versorgen und den Antrag beziehungsweise die Unterlagen zu besprechen. Zur Vorbereitung können Sie auch unsere Arbeitshilfen nutzen.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW ersetzt fehlende Sicherheiten. Sie ermöglicht Existenzgründern und mittelständischen Unternehmern sowie Freiberuflern kreditfinanzierte Investitionen, indem sie für bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrages eine Ausfallbürgschaft (maximal 2 Millionen Euro) gewährt. Ausfallbürgschaften sind nicht kostenlos.
Die Bürgschaftsbank hilft Selbstständigen, die betriebliche Zukunft zu gestalten, nicht die Vergangenheit zu bewältigen. Sanierungen oder Umschuldungen sind für die Bürgschaftsbank deshalb kein Thema.
Existenzgründer und Unternehmer sollten in jedem Fall davon ausgehen, dass die Frage nach persönlichen Sicherheiten auch bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt wird. Dies gilt auch für Unternehmen in haftungsbegrenzenden Rechtsformen, wie zum Beispiel die GmbH.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:
  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen, tätige Beteiligungen
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Investitionen in Maschinen, Gebäude und Warenlager
  • die Finanzierung von Betriebsmitteln (auch Kontokorrentkreditlinien)
  • Bankbürgschaften für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen
Die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsbank unterliegt, können in Einzelfällen einer Förderung entgegenstehen.

Landesbürgschaften in Nordrhein Westfalen

Dort wo die Bürgschaftsbank NRW nicht mehr helfen kann, setzt die Landesbürgschaft ein. Die Landesbürgschaft ist für Kreditvolumen oberhalb der Bürgschaftsbank NRW gedacht.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten, sofern bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, um volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben, die im Interesse des Landes liegen, zu ermöglichen.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft für: