Berufszugang | Fachkundeprüfung
Omnibus
Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Personenverkehr mit Pkw oder Omnibussen selbstständig machen möchte, muss viel beachten und eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Es muss eine Genehmigung beantragt werden. Sie wird erteilt, sofern die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) nachgewiesen werden. Dazu gehört unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters. Welche Verkehr von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, wird in der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes - kurz Freistellungsverordnung - geregelt (siehe Rechtsgrundlagen).
Verkehrsformen und Genehmigung
Für folgende Verkehrsformen ist der Nachweis der fachlichen Eignung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen/Mietwagen erforderlich.
- Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung mit Omnibus oder Pkw, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
- Sonderformen des Linienverkehrs sind regelmäßige Beförderungen bestimmter Personenkreise mit Omnibus oder Pkw.
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sind Fahrten mit Omnibus oder Pkw, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft anbietet und ausführt.
- Verkehr mit Mietomnibussen liegt vor, wenn der Bus zur Beförderung angemietet wird. Die Fahrgäste müssen dabei ein zusammengehöriger Personenkreis sein und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmen.
Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Genehmigung von allen Verkehren mit Omnibussen sowie Linienverkehre mit Pkw. Für Genehmigungen im Bereich von Verkehren mit Pkw, die nicht Linienverkehre sind, sind die jeweiligen Verkehrsabteilungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Recklinghausen und Warendorf sowie die Verkehrsabteilungen der Städte Bottrop, Gelsenkirchen, und Münster zuständig.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Fachkundeprüfung, durch leitende Tätigkeit oder durch eine gleichwertige Abschlussprüfung erfolgen.
Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung muss bei der örtlich zuständigen IHK (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers) abgelegt werden. Die IHK Nord Westfalen prüft Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.
Leitende Tätigkeit
- Omnibusverkehr: Die Tätigkeit muss ununterbrochen in dem Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009 in einem oder mehreren Unternehmen (die in diesem Zeitraum Personenverkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzt betrieben haben) ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Einen Antrag auf Anerkennung der leidenden Tätigkeit kann bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden.
- Straßenpersonenverkehr mit Pkw (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linien- und Sonderlinienverkehre mit Pkw): Eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen. Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Einen Antrag auf Anerkennung der leidenden Tätigkeit kann bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 95 Euro.
Gleichwertige Abschlussprüfung
Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sechs Absatz zwei der PBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn,
- Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden,
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfungen finden in der Regel in Münster statt. Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf können die Prüfung bei der IHK Nord Westfalen ablegen. Teilnehmer aus anderen IHK-Bezirken können nur geprüft werden, sofern noch Kapazitäten frei sind und die zuständigen IHK zustimmt (Verweisung). Vor Anmeldung zur Prüfung sollte telefonisch erfragt werden, ob die Anmeldung berücksichtigt werden kann.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je zweistündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
- Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (120 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (105 Punkte),
- Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfungsvorbereitung gibt es keine Vorgaben. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium durch entsprechende Fachliteratur und Lernplattformen oder durch den Besuch eines Vorbereitungskurses erfolgen. Angebote zur Prüfungsvorbereitung sind im Internet zu finden. Darüber hinaus sind im Weiterbildungs-Informations-System der Deutschen Industrie- und Handelskammer bundesweite Angebote zur Vorbereitung auf die Prüfung veröffentlicht.
Prüfungstermine
Folgende Prüfungstermine sind bei der IHK Nord Westfalen am Standort Münster geplant.
Prüfungsort | Prüfungsdatum schriftlich | Prüfungsdatum mündlich |
Münster | 15.01.2025 | KW 05 |
Münster | 11.03.2025 | KW13 |
Münster | ggf. 04/2025 | |
Münster | 08.05.2025 | KW 21 |
Die Verfügbarkeit (freie Plätze) des jeweiligen Prüfungstermins entnehmen Sie bitte der Online-Anmeldung. Eine Anmeldung ist nur online möglich! Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich über die Online-Anmeldung. Werden für einen ausgebuchten Termin wieder Plätze frei, erfolgt die Vergabe der freigewordenen Plätze ebenfalls nur über die Online-Anmeldung.
Prüfungen nach Januar 2025 sind erst ab Januar 2025 buchbar!
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen.
Ab dem 01.01.2022 beträgt die Prüfungsgebühr 250,00 Euro
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Prüfungsgebühr 238,00 Euro
Ab dem 01.01.2022 beträgt die Prüfungsgebühr 250,00 Euro
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Prüfungsgebühr 238,00 Euro
Prüfungsanmeldung
Eine Anmeldung ist ausschließlich über den persönlichen Account der zu prüfenden Person durchzuführen. Anmeldungen durch Bildungsträger oder Arbeitgeber sind nicht möglich. Bitte lesen Sie sich die Hinweise, insbesondere die Rücktrittsregelungen, vor der Prüfungsanmeldung sorgfältig durch. Der Prüfungsrücktritt erfolgt ebenfalls über den persönlichen Account. Bei Rücktritt von der Prüfung werden folgende Prüfungsgebühren fällig:
- Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor dem Anmeldeschluss - keine Stornogebühren,
- Rücktritt nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung - 30 % der fälligen Gebühr,
- Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt - 50 % der fälligen Gebühr,
- Nichtteilnahme an der Prüfung - 75 % der fälligen Gebühr.
Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils eine Woche vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Rechtsgrundlagen
- Juris: Personenbeförderungsgesetz
- Juris: Freistellungsverordnung
- Juris: Berufszugangsverordnung
- Prüfungsordnung (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1945 KB)
- Datenschutzerklärung Prüfungen Verkehr
Stand: Juni 2020
Die Veröffentlichung von Informationen ist ein Service der IHK Nord Westfalen für ihre Mitgliedsunternehmen. Die Informationen enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.