Fortbildungsprüfungen

Zusatzqualifikation „Europa mit Fremdsprache“

Albert Uderzo wurde mit seinen Asterix-Bänden weltberühmt. Dennoch war seine Sorge wegen der fehlenden Fremdsprachenkenntnisse eher unbegründet. Um in europa- oder weltweit sprachlich zu Hause zu sein, hilft es zumeist, im Englischen fit zu sein. Comics mögen der Unterhaltung dienen – dahinter steckt dennoch ein Verlag, der den erfolgreichen Vertrieb seiner Produkte anstrebt – und zwar weltweit. Damit Sprachbarrieren auf einem zunehmend globalisierten Markt nicht Grund für erhebliche finanzielle Einbußen werden, muss qualifiziertes Personal vorhanden sein. Unternehmen können hier zum einen durch gezielte Qualifikationen ihre Chancen im Exportgeschäft erhöhen und zum anderen ihre Auszubildenden zielgerichtet fördern und fordern. Bereits neben der Ausbildung Abschlüsse in zwei IHK-Prüfungen zu erwerben, kann zudem eine große Motivation mitbringen.
„Wenn ich daran denke, dass 'Asterix' in 72 Sprachen übersetzt wurde, und ich spreche nur eine einzige, da bekomme ich doch richtige Komplexe.“
Albert Uderzo (*1927), französischer Comic-Zeichner

Zulassungsvoraussetzungen

Zu den Prüfungen können sich Auszubildende beziehungsweise Ausgebildete anmelden, die nachweisen, dass sie sich auf diese Prüfung vorbereitet haben. Zur Zulassung zum Prüfungstermin benötigen wir Ihre fristgerechte Anmeldung.

Informationen zur Prüfung

Die Zusatzqualifikation „Europa mit Fremdsprache“ macht Auszubildende fit für häufig auftretende Alltagssituationen wie zum Beispiel das Vorstellen und Begrüßen, ein Gespräch oder Telefonat in der Fremdsprache angemessen zu bewältigen. Darüber hinaus werden in der Prüfung Geschäftsbriefe (nach Stichworten in Deutsch) und Memos verfasst. Vermerke von in Fremdsprache geführten Gesprächen erstellt. Die schriftliche Prüfung dauert 145 Minuten, die mündliche circa 20 Minuten.

Schriftliche Prüfung:

  • Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren.
  • Eine kurz gefasste schriftliche Mitteilung nach Stichwortangaben in Deutsch per Telekommunikation als Reaktion auf eine schriftliche fremdsprachige Vorgabe in der Fremdsprache formulieren.
  • Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch mit Hilfe einer schriftlichen Vorlage formulieren.
  • Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren.
  • Nachweis der Fremdsprachenbeherrschung durch einen Sprachergänzungstest.

Mündliche Prüfung:

  • Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen.
  • Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll darin nachweisen, dass er/sie sich über Themen seines/ihres Ausbildungsbereiches unterhalten kann häufig auftretende Alltagssituationen (zum Beispiel Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen kann.

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn im schriftlichen Teil eine Prüfungsleistung mit „ungenügend" oder mehr als eine Prüfungsleistung mit „mangelhaft" bewertet wurde.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche Teil im Durchschnitt und alle mündlichen Prüfungsleistungen mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. Dabei darf im schriftlichen Teil nicht mehr als eine „mangelhafte“ Leistung vorliegen.
Hinweis der IHK:
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmenden eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe B2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfung wird ausschließlich in Gelsenkirchen angeboten.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.