Fortbildungsprüfungen

Gepr. Personalfachkaufmann/-frau

Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann“ beziehungsweise „Geprüfte Personalfachkauffrau“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben beschriebenen Aufgaben eines/-r Gepr. Personalfachkaufmann/-frau haben.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen,
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen,
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen,
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern.

Schriftliche Prüfung

Qualifikationsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Personalarbeit organisieren und durchführen
(120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
8:30 - 10:30 Uhr
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
11:00 - 13:30 Uhr
Qualifikationsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
8:30 - 11:00 Uhr
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
(150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
11:30 - 14:00 Uhr
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt wurde hat. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Fachgespräch

Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem die zu prüfende Person der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Dazu soll die zu prüfende Person nach der schriftlichen Prüfung zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung im Online-Portal einreichen. Über den Zeitplan informiert die IHK nach der schriftlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung (Fachgespräch) das Thema, wobei die Themenvorschläge der zu prüfenden Person berücksichtigt werden sollen. Sollten keine eigenen Vorschläge eingereicht werden, wird das Thema vom Prüfungsausschuss festgelegt. Über das Thema informiert die IHK per E-Mail.
Das Situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in welcher der Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung (= Prüfungsausschuss) einen selbst erarbeiteten personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und in ca. 10 Minuten mit geeigneten Hilfsmitteln präsentiert. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss mit dem Teilnehmer anschließend in ca. 20 Minuten ein Prüfungsgespräch.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.