Fortbildungsprüfungen
Industriemeister/-innen der Fachrichtung Pharmazie übernehmen Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen auf den Ebenen chemisch-pharmazeutische Produktion, Mitarbeiterführung und Organisation. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches sind sie dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.
Gepr. Industriemeister/-in Pharmazie
© TRMK/Shutterstock
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Industriemeister Pharmazie” beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Pharmazie“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technischen Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den Voraussetzungen für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Pharmazie“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
Der Nachweis über den Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Der Nachweis über den Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmenden an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | |
---|---|
Tag 1: | |
Rechtbewusstes Handeln | 8:30 bis 10:00 Uhr |
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | 10:30 bis 12:00 Uhr |
Tag 2: | |
Betriebswirtschaftliches Handeln | 8:30 bis 10:00 Uhr |
Zusammenarbeit im Betrieb | 10:30 bis 12:00 Uhr |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Beispiel: In der schriftlichen Prüfung wurden 38 Punkte erreicht. In der mündlichen Ergänzungsprüfung wurden 74 Punkte erreicht.
38 + 38 + 74 = 150 : 3 = 50 Punkte
= Das Fach ist bestanden und muss nicht schriftlich wiederholt werden!
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche
Beispiel: In der schriftlichen Prüfung wurden 38 Punkte erreicht. In der mündlichen Ergänzungsprüfung wurden 74 Punkte erreicht.
38 + 38 + 74 = 150 : 3 = 50 Punkte
= Das Fach ist bestanden und muss nicht schriftlich wiederholt werden!
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche
- Organisation, Führung und Kommunikation,
- Spezialisierungsgebiete.
Handlungsspezifische Qualifikationen | |
---|---|
Tag 1: | |
1. Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Pharmazeutische Fertigung und Verpackung“ | 8:30 bis 12:30 Uhr |
Tag 2: | |
2. Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“ | 8:30 bis 10:30 Uhr |
Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete“ | 11:00 bis 12:30 Uhr |
Mit dem zweiten Prüfungsteil (Handlungsspezifische Qualifikationen) ist innerhalb von fünf Jahren zu beginnen, damit keine Prüfungsleistungen aus dem ersten Prüfungsteil verloren gehen.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Ist in der schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht worden, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Fachgespräch
Für die mündliche Prüfung erhält die zu prüfende Person am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss eine Situationsaufgabe in schriftlicher Form, die im Schwerpunkt den Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“ beinhaltet, aber auch Qualifikationsschwerpunkte aus dem Handlungsbereich „Pharmazeutische Fertigung und Verpackung“ umfasst. Die zu prüfenden Person hat 45 Minuten Zeit diese Aufgabe zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten. Die Prüfungsdauer im Fachgespräch beträgt mindestens 30 Minuten, maximal 45 Minuten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den Situationsaufgaben I und II sowie in der schriftlichen Ausarbeitung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den Situationsaufgaben I und II sowie in der schriftlichen Ausarbeitung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Prüfungstermine
Folgende Prüfungstermine werden durch die IHK Nord Westfalen angeboten:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | ||
---|---|---|
2024 | 2025 | 2026 |
12. und 13.03. | / | 11. und 12.03. |
/ | / | / |
Handlungsspezifische Qualifikationen | ||
---|---|---|
2025 | 2026 | 2027 |
19. und 20.03. | / | 18. und 19.03. |
Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch in Münster durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig (> 6 Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sollte die Prüfung in Münster nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKn finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB)
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.