Fortbildungsprüfungen
Der Abschluss “Gepr. Fachwirt/-in für Hochschulmanagement (IHK) – Bachelor Professional für Hochschulmanagement” richtet sich an kaufmännische Beschäftigte von Fach- und Hochschulen und bietet die Möglichkeit, Kompetenzen zu erwerben, die für Aufgabenstellungen auf dem Niveau des gehobenen Dienstes qualifizieren. Er dient der Weiterqualifizierung nach der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Bürowirtschaft.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Gepr. Fachwirt/-in für Hochschulmanagement - Bachelor Professional für Hochschulmanagement
© WavebreakmediaMicro/Fotolia
Die Qualifizierung ist ein zentrales Element der Fort- und Weiterbildung in der modernen Hochschulverwaltung und hat sich im Laufe der letzten Jahre in der Universitäts- und Hochschullandschaft vor allem in NRW etabliert.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Fachwirt für Hochschulmanagement (IHK) - Bachelor Professional für Hochschulmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Hochschulmanagement (IHK) - Bachelor Professional für Hochschulmanagement“. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in – Master Professional in Businessmanagement erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer die Prüfung als „Absolvent/-in des Qualifizierungslehrgangs für die moderne Hochschulverwaltung (H2)“ mit Erfolg abgelegt hat, durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Recht
- Finanzmanagement
- Führung und Personal
Schriftliche Prüfung
Prüfungstag 1
Prüfungsfach
|
Uhrzeit
|
---|---|
Recht
|
8:30 - 11:00 Uhr
|
Finanzmanagement
|
11:30 - 14:30 Uhr
|
Prüfungstag 2
Prüfungsfach
|
Uhrzeit
|
---|---|
Führung und Personal
|
8:30 - 11:30 Uhr
|
Mündliche Prüfung
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung (2. Prüfungstag) im Online-Portal hochgeladen. Die Themenstellung muss sich mindestens auf zwei der Handlungsbereiche (Recht, Finanzmanagement, Führung und Personal) beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Führung und Personal“ ist.
Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung (2. Prüfungstag) im Online-Portal hochgeladen. Die Themenstellung muss sich mindestens auf zwei der Handlungsbereiche (Recht, Finanzmanagement, Führung und Personal) beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Führung und Personal“ ist.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der Hochschulpraxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind in
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind in
- jedem Handlungsbereich der schriftlichen Prüfung und
- der mündlichen Prüfung.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der beiden Prüfungsteile zu berechnen.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Folgende Prüfungstermine werden durch die IHK Nord Westfalen angeboten:
Prüfungstermine
|
|
---|---|
2024
|
2025
|
10. und 11. Oktober
|
/
|
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Die Grundlagen, um den IHK-Abschluss zu erreichen, liefert der Lehrgang, den die Universität Münster Professional School gGmbH anbietet. Er dauert 18 Monate und gilt als ein zentrales Element der Fort- und Weiterbildung in der Hochschulverwaltung in ganz Nordrhein-Westfalen.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).