Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer nachweist.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Gepr. Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik - Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
© G. Lougassi/Fotolia
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik - Bachelor Professional in Transport Management and Logistics“ beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in – Master Professional in Businessmanagement erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik, oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer nachweist.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmende an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
- Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
Informationen zur mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nachdem die schriftliche Prüfung abgelegt (= Teilnahme) worden ist. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Aufgabe der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf zwei der oben aufgeführten Handlungsbereiche beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Aufgabe, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung über das Online-Portal hochgeladen. Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Aufgabe der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf zwei der oben aufgeführten Handlungsbereiche beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Aufgabe, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung über das Online-Portal hochgeladen. Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt.
- Weitere Informationen zur Präsentation und zum Fachgespräch finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 69 KB).
Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, Problemfälle zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten dauern.
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilleistungen zu bilden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB)
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.