Fachkräftesicherung

Inklusion

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung – nach Unfall, Krankheit oder angeboren – einstellen oder (weiter) beschäftigen, übernehmen Verantwortung und sichern sich Arbeits- und Fachkräfte. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) der IHK Nord Westfalen informiert, berät und unterstützt.

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX)

Fachkräfte gewinnen und halten

Nutzen Sie das kostenlose Unterstützungs- und Beratungsangebot im Auftrag des LWL: Wir informieren Sie …
  • zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • zur Sicherung von Beschäftigung und Unterstützung beruflicher Wiedereingliederung
  • zu rechtlichen Fragen
  • über Voraussetzungen u.a. der finanziellen Förderung
Wir beraten Sie individuell ...
  • zur Entwicklung neuer Perspektiven und inklusiver Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
  • zu behinderungsspezifischen Lösungen für Auszubildende und Beschäftigte
Wir unterstützen Sie ...
  • beim Kontakt zu allen erforderlichen Stellen für die betriebliche Inklusion
  • bei der Antragstellung finanzieller Leistungen oder begleitender Arbeitshilfen
Wir vermitteln die richtigen Kontakte. Dazu sind wir Teil eines Netzwerks und arbeiten eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, unter anderem Agentur für Arbeit, Jobcentern und der Deutschen Rentenversicherung.
Unternehmen, die sich zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung beraten lassen möchten, können sich an Uwe Gabler wenden (Telefon 0251 707-348, Uwe.Gabler@ihk-nordwestfalen.de) oder direkt online einen Beratungstermin buchen.