26. September 2024

IHK für einheitliche Grundsteuerhebesätze

Jaeckel befürchtet stärkere Belastung der Unternehmen
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Die IHK Nord Westfalen ist gegen die Einführung unterschiedlicher Grundsteuerhebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien, wie sie derzeit auch in allen Städten und Gemeinden des Münsterlandes und der Emscher-Lippe-Region diskutiert werden.
Bei der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform hatte der nordrhein-westfälische Landtag den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, künftig unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke zu erheben. Dadurch sollten Wohngebäude nicht zu stark belastet werden. „Das darf und muss aber nicht dazu führen, dass die Unternehmen stärker belastet werden“, fordert Jaeckel. Denn insgesamt, so der IHK-Hauptgeschäftsführer, sollte das Ziel im Auge behalten werden, dass die Hebesätze so gestaltet werden, dass die Einnahmen jeder Kommune im Vergleich zur Zeit vor der Reform unverändert bleiben.