7. Dezember 2023
Unternehmen, die Waren in die EU-Mitgliedsstaaten einführen, sind durch die neuen Regeln dazu verpflichtet, den CO2-Gehalt beispielsweise von importierten Metallwaren zu ermitteln und zu melden. „CO2-Zertifikate kaufen muss jetzt noch niemand“, erläutert Laudwein: „Aber der erste Bericht für Importe aus dem Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 wird schon Ende Januar fällig“. Mit Ablauf der Übergangsphase gelten ab 2026 dann weitergehende Verpflichtungen für Importeure.
CO2-Grenzausgleich verunsichert Betriebe
IHK meldet steigende Zahl von Fragen zur neuen Regelung
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. - Zahlreiche Unternehmen im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region sind verunsichert durch das CO2-Grenzausgleichssystem der Europäischen Union, das seit Oktober in Kraft ist. Das meldet die IHK Nord Westfalen. „Die Anzahl der Anfragen steigt spürbar“, sagt Gerd Laudwein, Leiter der Abteilung International, Dokument und Zoll bei der IHK Nord Westfalen.
Für bestimmte Importe, beispielsweise Stahlprodukte, müssen Firmen ab schon sehr bald die im Produktionsprozess entstandenen Emissionen berechnen.
© nikitos/Adobe
Trotz der Abgabefrist für den ersten Bericht sei immer noch unklar, „an wen die deutschen Unternehmen überhaupt berichten müssen“, kritisiert der IHK-Außenwirtschaftsexperte. Während in fast allen Ländern der EU die zuständigen nationalen Behörden bekannt seien, „ist diese Frage in Deutschland nach wie vor offen“, so Laudwein. Rund sieben Wochen vor Meldeschluss fehlen laut IHK zudem die sogenannten Standardwerte, die Unternehmen zunächst nutzen können, wenn ihnen keine Angaben des ausländischen Vorlieferanten vorliegen.
Der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), wie das Grenzausgleichssystem der EU offiziell heißt, ist aus Sicht der IHK viel zu bürokratisch. „Die Bagatellgrenze liegt bei sage und schreibe 150 Euro“, kritisiert Laudwein die Regelung und damit einhergehende Berichtspflicht, die insbesondere viele kleine Betriebe überfordere. „Angesichts der Rechtsunsicherheit gerade bei den hochkomplexen Berechnungs- und Nachweismethoden sind Nachbesserungen dringend nötig, etwa in Form von höheren Bagatellgrenzen“, so Laudwein, der zudem einen Zeitaufschub fordert.
CBAM gilt als Schlüsselelement des „Fit-for-55“-Maßnahmenpakets, mit dem die EU die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduzieren will. Unternehmen, die emissionsintensive Waren (vor allem Metalle) in die EU importieren, sollen zukünftig verpflichtet werden, CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen.
„CBAM soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU nicht durch unfairen Wettbewerb benachteiligt werden, indem sie höhere Klimaschutzkosten tragen als Konkurrenten außerhalb der EU“, erläutert Laudwein. Zudem sollen damit Anreize für Unternehmen in Drittländern geschaffen werden, ihre Emissionsreduzierungen zu beschleunigen, um auf den EU-Markt zugreifen zu können.
Laudwein rät den Unternehmen, möglichst schnell Kontakt mit ihren Lieferanten im Ausland aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen, wie hoch die CO2-Emissionen bei der Produktion der importierten Artikel sind. Weitere Hinweise zu den Waren, für die die neuen Regelungen gelten, und zu den Pflichten für die Unternehmen hat die IHK auf ihrer Internetseite veröffentlicht.