Arbeiten und Karriere
Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen
Sie haben in Ihrem Heimatland eine Ausbildung absolviert oder studiert? Dann können Sie in Deutschland Ihren Abschluss anerkennen lassen.
Wozu ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen notwendig? Und wie funktioniert das mit der Anerkennung überhaupt? Das erklärt kurz und anschaulich dieser rund zweieinhalbminütige Clip.
In einigen Berufen ist eine Anerkennung Voraussetzung, dass Sie in Deutschland arbeiten dürfen – sogenannte reglementierte Berufe. Aber auch wenn die Anerkennung keine Pflicht ist, kann sie doch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, da deutsche Arbeitgeber Ihre Qualifikation besser einschätzen können.
Wann ist ein Anerkennungsverfahren verpflichtend?
Ob ein Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation für Sie als internationale Fachkraft notwendig ist, hängt zum einen von Ihrer Tätigkeit ab, zum anderen spielt ihre Herkunft eine wesentliche Rolle:
Fachkräfte aus EU-Staaten
- Zwingend erforderlich ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation nur für reglementierte, also zulassungspflichtige Berufe (z.B. Arzt, Krankenpfleger, Erzieher, Lehrer, Rechtsanwalt).
- Für nicht reglementierte Berufe – wie die meisten der rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System – ist die Gleichwertigkeitsprüfung optional. Durch eine formale Anerkennung kann die ausländische Berufsqualifikation einfacher vom Arbeitgeber eingeschätzt und der Bedarf für eine Weiterbildung oder Nachqualifizierung bestimmt werden.
Wichtig zu wissen: Jede Fachkraft mit ausländischem Berufsabschluss, die in Deutschland arbeiten will, kann ein solches Verfahren beantragen. Nicht antragsberechtigt ist, wer nur Berufserfahrung vorweisen kann, aber keinen formalen, staatlich anerkannten Berufsabschluss.
- Bei akademischen Abschlüssen, die zu nicht reglementierten Berufen führen (ca. 90 Prozent der Studienberufe), haben Sie die Möglichkeit, das ausländische Hochschulzeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen.
Fachkräfte aus Drittstaaten
Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist ein Anerkennungsverfahren seit Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 zwingend erforderlich. Das gilt unabhängig davon, ob es um einen reglementierten Beruf geht oder nicht. Der entsprechende Antrag muss bereits im Herkunftsland gestellt werden. Nur wenn die Berufsqualifikation in Deutschland erworben wurde, bedarf es keines Anerkennungsverfahrens.
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Die Beantragung der Anerkennung erfolgt durch die Fachkraft bzw. im Rahmen eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch den Arbeitgeber, der von der Fachkraft bevollmächtigt wurde.
Durchgeführt wird das Verfahren von Kammern oder staatlichen Einrichtungen in Deutschland. Es gibt allerdings keine bundesweite Stelle, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist.
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Wohnort und folgt je nach Beruf und Bundesland einer anderen Systematik. In Baden-Württemberg häufig gefragt sind IHK Foreign Skills Approval (IHK Fosa) zentral für duale Ausbildungsberufe in Industrie und Handel sowie die örtlichen Handwerkskammern und die Regierungspräsidien. Letztere sind u.a. für Gesundheitsberufe und Lehrer zuständig (siehe Abschnitt Weitere Informationen).
Überblick über Zuständigkeiten in Baden-Württemberg:
Die Broschüre „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg“ gibt einen umfassenden Überblick über Zuständigkeiten und Vorgehensweise.
Anerkennungs-Finder nennt die zuständige Stelle
Welche Stelle für den jeweiligen Beruf zuständig ist, zeigt mit wenigen Klicks der Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“. Der Anerkennungs-Finder ist auf Englisch und Deutsch verfügbar.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
Die zuständige Stelle benötigt für die Gleichwertigkeitsprüfung Ihre Zeugnisse und Dokumente, aus denen Inhalt und Dauer der Qualifikation hervorgeht, sowie Angaben zu Ihrer Berufserfahrung.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bescheid. Die Gleichwertigkeitsprüfung führt stets zu einem der folgenden Ergebnisse:
- Volle Gleichwertigkeit
Es gibt keine wesentlichen Unterschiede oder die Unterschiede konnten durch die Berufserfahrung der Fachkraft ausgeglichen werden. Einem Arbeitsbeginn in Deutschland steht also nichts im Wege. - Teilweise Gleichwertigkeit (Teilanerkennung)
Es gibt wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf und die Fachkraft verfügt über keine bzw. nicht ausreichend Berufserfahrung, um diese Unterschiede auszugleichen.
Die Gleichwertigkeit kann nun entweder über das Absolvieren eines Anpassungslehrgangs oder über das Ablegen einer Kenntnisprüfung erreicht werden. Wenn eine praktische Tätigkeit erforderlich ist (z. B. eine betriebliche Tätigkeit im Rahmen eines Anpassungslehrgangs), können Sie zu diesem Zweck eine Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland erhalten. - Keine Gleichwertigkeit
Die Unterschiede hinsichtlich Dauer und Inhalt der Qualifikation sind auch nach Berücksichtigung der Berufserfahrung zu hoch. Der Antrag wird abgelehnt.
Wie viel kostet das Anerkennungsverfahren?
Das Verfahren ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gebührenregelungen der Länder beziehungsweise Kammern und hängt vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens ab. Der Gebührenrahmen für das Verfahren liegt in der Regel zwischen 100 bis 600 Euro (im beschleunigten Fachkräfteverfahren bis 1.200 Euro), kann jedoch innerhalb eines Berufs und zwischen verschiedenen zuständigen Stellen variieren. Die Höhe der Kosten für die einzureichenden Unterlagen hängt von deren Umfang ab. Die Kosten müssen grundsätzlich vom Antragsteller selbst getragen werden, ebenso die zusätzlichen Gebühren für Übersetzungen und Beglaubigungen.
z.B. Gebührentarife der IHK FOSA und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz finden Sie unter dem jeweiligen Link
Ist das Anerkennungsverfahren schneller im beschleunigten Fachkräfteverfahren?
Das Anerkennungsverfahren kann zeitlich auf zwei Monate verkürzt werden im Rahmen des sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Dieses kann aber nur Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einleiten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ihm dafür eine Vollmacht erteilen.
Anerkennungs-Check gibt erste Hinweise
Erste Hinweise dazu, ob Ihre Berufsqualifikation bzw. Ihre Ausbildung in Deutschland anerkannt werden kann, gibt der Anerkennungs-Check auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ – schnell und unkompliziert. Über die tatsächliche Anerkennung kann allerdings nur die zuständige Stelle entscheiden.
Weitere Informationen
Neben dem Informations- und Beratungsangebot der IHK Nordschwarzwald und des Welcome Centers Nordschwarzwald können folgende Anlaufstellen weiterhelfen:
Anerkennungsberatung
IQ-Netzwerk Baden-Württemberg
Das IQ-Netzwerk Baden-Württemberg bietet jeden Montag eine kostenlose Anerkennungsberatung im Jobcenter Pforzheim an. Sie können die Berater anrufen oder ihnen eine E-Mail schreiben und persönliche Termine vereinbaren:Tel.: 0621 43773113 | E-Mail: anerkennung@ikubiz.de
Anerkennungsstellen
IHK FOSA
Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum der deutschen Industrie und Handelskammern für die Prüfung und Anerkennung ausländischer IHK-Berufsabschlüsse (Liste IHK Berufe).
Handwerkskammer Karlsruhe und Reutlingen
Für Handwerksberufe (Listen HWK Berufe) wenden Sie sich bitte, wenn Sie in Pforzheim, dem Enzkreis oder im Landkreis Calw wohnen, an die Handwerkskammer Karlsruhe. Wohnen Sie im Landkreis Freudenstadt, wenn Sie sich bitte an die Handwerkskammer Reutlingen.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) können Sie Ihr Hochschulzeugnis für nicht reglementierte Berufe bewerten lassen.
Informationsportale
Anerkennung in Deutschland
Informationen, für welche Berufe eine Anerkennung notwendig ist, welche Voraussetzungen und Unterlagen Sie benötigen und vieles mehr finden Sie auf der Seite Anerkennung in Deutschland
Anabin Datenbank
Wenn Sie erfahren wollen, wie Ihr ausländischer Studienabschluss in Deutschland bewertet wird, erhalten Sie alle Informationen in der Anabin Datenbank.
BQ-Portal
Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (BQ-Portal) enthält über 90 Länderprofile mit mehr als 3.400 Berufsprofilen, welche für die Beurteilung von ausländischen Bildungssystemen und Berufsabschlüssen herangezogen werden können.