Fachkräfte­ein­wanderungs­gesetz

Erklärvideo: Überblick über die Regelungen des aktuellen Fach­kräfte­ein­wande­rungs­gesetzes

Video: Das Fachkräfte­ein­wanderungs­gesetz

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Was verändert sich nach dem Fach­kräfte­einwanderungs­gesetz? Alle wichtigen Neuerungen zu den Themen Visum, Anerkennung und Ausbildung sehen Sie in dem Erklärvideo.

Neuer gesetzlicher Rahmen für die Ein­wanderung

Pforzheim, 01.04.2020. Seit dem 1. März 2020 erweitert das Fachkräfte­einwanderungs­gesetz den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten.

Die wichtigsten Regelungen des Fach­kräfte­ein­wanderungs­gesetzes auf einen Blick

  • Begriff Fachkraft
    Als Fachkraft gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung.
  • Anerkennung der Qualifikation
    Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation zwingend erforderlich, um in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen.
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
    Das Verwaltungsverfahren zum Erteilen eines Visums (inkl. Anerkennungsverfahren) kann durch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren verkürzt werden.
  • Entfall Vorrangprüfung
    Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Anerkennung entfällt die Vorrangprüfung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein Bewerber aus Deutschland, EU / EFTA oder einem Drittstaat mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang zur Verfügung steht.
  • Entfall Engpassberufe
    Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d.h. nicht-akademischer Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe (insbes. technische Berufe, Gesundheits- und Pflegeberufe) beschränkt.
  • Beschäftigung in verwandten Berufen
    Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Eine Beschäftigung in sogenannten verwandten Berufen ist also möglich.
  • Einreise zur Jobsuche
    Auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung können für eine befristete Zeit zur Jobsuche einreisen. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland.
  • Einreise für Qualifizierungs­maßnahmen
    Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert.