Beschäftigte im Gastgewerbe

Sofortmeldung und Ausweispflicht

Seit dem 1. Januar 2009 gelten zwei Maßnahmen, die die Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessern sollen: Beschäftigte im Gastgewerbe müssen zur Arbeit statt des Sozialversicherungsausweises ihre Ausweispapiere mitführen. Auf die Mitführungspflicht muss der Arbeitgeber sie schriftlich hinweisen und diesen Hinweis auch belegen können. Zudem muss er für alle Beschäftigten spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung vornehmen. Die Meldung muss Namen, Versicherungsnummer, Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten. Die reguläre und ausführliche Anmeldung zur Sozialversicherung kann wie bisher mit der ersten Entgeltabrechnung folgen.
Nach wie vor ist allerdings die Verlautbarung der Sozialversicherungsträger zur Umsetzung der Sofortmeldung nicht veröffentlicht. Die Branchenverbände haben die Verzögerung der Kommunikation gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und der Politik scharf kritisiert.
Schnell handeln:
Eine fehlende Sofortmeldung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird auch nicht durch die nachfolgende reguläre Anmeldung geheilt. Der DEHOGA rät: Bei Einstellungen in den ersten Tagen des neuen Jahres ist zu empfehlen, mit dem Steuerberater rechtzeitige Sofortmeldungen sicherzustellen. Sollte dem Hotelier dies im Einzelfall z.B. aufgrund der Öffnungszeiten des Steuerberatungsbüros nicht möglich sein, empfiehlt sich als Notlösung, dem Steuerberater die für die Sofortmeldung erforderlichen Daten spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme per Fax zu übermitteln und den Faxbeleg aufzubewahren.
Hilfe bei der Sofortmeldung
Die ersten praktischen Erfahrungen mit der Sofortmeldung haben die Befürchtung erheblicher Probleme bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben bestätigt. Gleiches gilt für die ebenfalls seit Jahresbeginn geltende Ausweismitführungspflicht der Mitarbeiter in Gaststätten und Hotels. Die mittlerweile veröffentlichten Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Spitzenverbände der Sozialversicherungsverbände tragen nicht umfassend zur Klärung offener Fragen bei. Details finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de