Einheitlicher Ansprechpartner
Was sind die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners?
Ihr einheitlicher Ansprechpartner stellt Ihnen Informationen über alle Anforderungen und Formalitäten bei Aufnahme und Durchführung der Dienstleistungstätigkeit bereit.
Hinweis: Das Informationsangebot des einheitlichen Ansprechpartners bietet Ihnen jedoch keine Rechtsberatung und bestimmte Bereiche sind auch hiervon ausgenommen (z.B. das Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht sowie sog. „Jedermann”-Anforderungen wie Bauvorschriften, die Privatpersonen ebenso zu beachten haben wie Unternehmer).
Ihr einheitlicher Ansprechpartner unterstützt Sie bei der Abwicklung von Formalitäten und Verfahren.
Dabei ändert sich nichts an der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden. Der einheitliche Ansprechpartner wird für Sie hier als Mittler tätig. Er hilft Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, leitet Ihre Anträge und Unterlagen an die zuständigen Stellen weiter und übermittelt Ihnen die Rückfragen, Zwischenbescheide und Urkunden der Behörden. Sofern die Möglichkeit besteht, das Verfahren elektronisch abzuwickeln, und Sie dies wünschen, steht Ihnen der einheitliche Ansprechpartner auch in diesem Fall zur Seite.