Auslandsentsendung
Frankreich: Carte BTP nicht nur für Baubetriebe
Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau, Ausbau und Innenausbau (z. B. Küchenmontage) tätig sind und die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, für diese vor Aufnahme der Arbeiten die sog. "Cartes d’identité professionnelle BTP" zu beantragen. Die Karten müssen auf der Baustelle mitgeführt werden. So können die Kontrollinstanzen (Arbeitsinspektoren etc.) feststellen, ob der Betrieb seinen Verpflichtungen nachkommt.
Zudem wird eine sogenannte "garantie décennale" für bestimmte Unternehmen fällig, wie z.B. Architekten, bauausführende Unternehmen und Verkäufer als Hersteller eines Gebäudes. Es handelt sich hierbei um eine objektbezogene Pflichtversicherung für alle Unternehmen die im direkten Vertragsverhältnis mit dem Bauherren stehen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei der Vereinigung der französischen Versicherungen.
Die "Cartes d’identité professionnelle BTP" werden über die Internetseite der Union des caisses de France Congés Intempéries BTP (UCF CIBTP) beantragt.
Sie können erst beantragt werden, nachdem die entsendeten Mitarbeiter über das Internetportal "SIPSI" angemeldet wurden.
Ausländische Betriebe benötigen die Karten für jede Entsendung. Sie müssen jedesmal neu beantragt werden und werden an eine französische Adresse verschickt. Eine Karte kostet 9,80 €.
Laut der Webseite der Carte BTP sind nur Beschäftigte (salariés) betroffen, nicht Arbeitgeber. D.h. wenn der Selbständige alleine fährt, muss er keine Carte BTP beantragen.
Vorsicht ist jedoch geboten bei Angestellten (Geschäftsführer = Lohnempfänger).
Weitere Informationen können Sie hier bei der Union des caisses de France Congés Intempéries BTP abrufen.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein