Gebührentarif
Gebührentarif im Außenwirtschaftsbereich
Die außenwirtschaftlichen Gebühren der IHK Nordschwarzwald sind wie folgt festgelegt (Stand April 2024):
Gebührentatbestand
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neue Gebühr
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alte Gebühr
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Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen
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90,00 €
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55,00 €
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Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen / Privatpersonen
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120,00 €
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110,00 €
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Ergänzungsgebühr Carnet
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125,00 €
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55,00 €
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Ausstellung von Ursprungszeugnissen
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10,00 €
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8,80 €
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Ausstellung von dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
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10,00 €
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8,80 €
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Für unsere Carnet-Kunden:
Änderungen seit dem 01.01.2023
Die internationale Handelskammer (ICC) hat seit dem 01. Januar 2023 den ATA-Carnet-Verwaltungsbeitrag erhöht. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen die ICC-Gebühr seit 01.01.2022 als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt eingestuft. Hierfür gilt dann der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).
Zusätzlich zu den Ausstellungsgebühren wird die ICC-Gebühr von 12,00 € sowie die zugehörige Umsatzsteuer auf der Abrechnung entsprechend separat ausgewiesen.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.